Wann können Sie Ihre Immobilie steuerfrei verkaufen? Kostenlos, sofort, ohne Anmeldung — nach § 23 EStG.
Das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Grundbucheintrag. Das Grundbuchdatum liegt oft Wochen später und hat für die Spekulationsfrist keine Bedeutung.
Steuerfrei ist der Verkauf, wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde. Die Dauer innerhalb des Jahres spielt keine Rolle — auch ein Tag genügt. Der frühestmögliche steuerfreie Verkauf liegt daher am 1. Januar des übernächsten Jahres nach dem Kaufjahr.
Das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers — nicht das Datum des Erbfalls. Der Erbe übernimmt die gesamte Haltefrist des Erblassers. Wenn der Erblasser 2013 kaufte und 2021 starb, endet die 10-Jahres-Frist 2023.
Ja. Die 10-Jahres-Frist gilt für alle Immobilien ohne Ausnahme — Wohnungen, Häuser, Garagen, Stellplätze, Grundstücke. Die Eigennutzungsausnahme greift nur bei tatsächlich bewohnten Immobilien.
Bleibt der gesamte private Veräußerungsgewinn im Kalenderjahr unter 600 Euro, entfällt die Steuerpflicht komplett (Freigrenze § 23 Abs. 3 S. 5 EStG).