Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Mietpreisbremse: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.

Was ist die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) gilt in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und erlaubt Vermietern bei Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete zu verlangen. Sie gilt nicht für Neubauten (Erstbezug ab 2014) und umfassend sanierten Wohnungen.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

In welchen Bundesländern und Städten gilt sie?

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Die Mietpreisbremse wird von den Bundesländern per Rechtsverordnung eingeführt. Stand 2026 gilt sie in:

  • Bayern (u. a. München, Augsburg, Nürnberg)
  • Baden-Württemberg (Stuttgart, Freiburg, Heidelberg)
  • NRW (Köln, Düsseldorf, Bonn, Münster)
  • Berlin, Hamburg
  • Hessen (Frankfurt, Darmstadt)

Auswirkungen auf Immobilienwert und Rendite

Die Mietpreisbremse begrenzt die Nettomietrendite in Gebieten, wo sie gilt. Investoren in teure Stadtlagen erzielen oft 2–3% statt 4–5% Netto-Rendite.

Positiver Effekt: Die Mietpreisbremse stabilisiert den Mietermarkt und reduziert Mieterwechsel (Mieter wohnen länger, wenn Neumiete teurer wäre).

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Ausnahmen von der Mietpreisbremse

  • Neubauten (Erstbezug ab 1. Oktober 2014): keine Bremse
  • Umfassende Sanierung (vollständige Kernsanierung): keine Bremse
  • Indexmiete: Mietanpassungen über Mietpreisbremse hinaus möglich
  • Staffelmiete: Bei korrekter Vereinbarung zulässig

Für Kapitalanleger besonders interessant: Immobilien als Kapitalanlage 2024.

Mietpreisbremse und Spekulationsfrist: Zusammenhang

Die Mietpreisbremse hat keinen direkten Einfluss auf die Spekulationsfrist. Sie beeinflusst aber die Rendite während der 10-Jahres-Haltezeit und damit, ob sich das Warten auf den steuerfreien Verkauf lohnt.

Wenn die Mietpreisbremse die Rendite auf 2% drückt, ist eine 10-Jahres-Haltefrist weniger attraktiv als bei 5% Rendite.

Checkliste für Anleger in Mietpreisbremsen-Gebieten

  • Ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegel) vor Kauf prüfen
  • Vorgängermiete dokumentieren (10% über Mietspiegel als Obergrenze)
  • Ausnahmetatbestand prüfen: Neubau oder Kernsanierung?
  • Indexmiete-Vertrag in Betracht ziehen
  • Rendite mit und ohne Mietpreisbremse kalkulieren

EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel

Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → — unabhängig von der Gesamthaltefrist.

Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel

Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.

Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Häufige Fehler beim Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist

Viele Eigentümer unterschätzen die Spekulationssteuer oder machen vermeidbare Fehler bei der Planung:

Wichtige Hinweise zum Abschluss