Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Behindertengerechter Umbau: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.
Behindertengerechter Umbau: Steuern und Förderung

Rampen, Treppenlifte, barrierefreie Bäder – behindertengerechte Umbauten sind teuer. Der Staat fördert sie steuerlich und über KfW-Programme.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt
Außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG
Umbaukosten für Behinderung können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden, wenn:
- Ein ärztliches Attest die Notwendigkeit bestätigt
- Die Kosten die zumutbare Belastung (abhängig von Einkommen und Familienstand) übersteigen
- Es sich um unvermeidbare Umbaumaßnahmen handelt
Typische anerkannte Maßnahmen: Rollstuhlrampe, bodengleiche Dusche, Treppenaufzug, Türverbreiterung.
KfW-Programm 159: Altersgerecht Umbauen
Die KfW fördert barrierefreie Umbauten:
- Kredit bis 50.000 € pro Wohneinheit
- Zinsgünstiger Kredit ab 1 % (variabel)
- Gilt für Eigennutzer und Vermieter
Spekulationsfrist: Kein Einfluss durch Behindertenumbau
Der behindertengerechte Umbau beeinflusst die Spekulationsfrist nicht direkt. Die 10-Jahres-Frist läuft wie gewohnt. Umbaukosten sind:
- Bei VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen →: WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → oder Herstellungskosten (je nach Art)
- Bei EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →: Außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) oder keine Absetzbarkeit
Bei steuerfreiem Verkauf nach 10 Jahren oder Eigennutzung (3 Kalenderjahre): Umbaukosten bleiben voll absetzbar in den Vorjahren – kein Nachteil.
Barrierefreiheit erhöht den Wert
Barrierefreie Immobilien werden als "zukunftssicher" bewertet – besonders für ältere Käufer. Das kann den Verkaufserlös erhöhen und damit den steuerfreien Verkaufsgewinn nach 10 Jahren.
Checkliste
- ☑ Arzt-Attest einholen (für außergewöhnliche Belastungen)
- ☑ KfW 159 Antrag VOR Umbau stellen
- ☑ Umbaukosten dokumentieren (für Steuer und Wiederverkauf)
- ☑ Bei Vermietung: Werbungskosten oder Herstellungskosten klären
Eigennutzung als Weg zur vorzeitigen SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen →
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Wer eine vermietete Immobilie vorzeitig steuerfrei verkaufen möchte, hat eine Option: die Eigennutzungsregel.
- Mieter ausziehen lassen (Eigenbedarf oder Mietende)
- Selbst einziehen und mindestens im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren wohnen
- Verkauf dann steuerfrei — auch ohne Ablauf der 10-Jahres-Frist
- Kauf 2019, Vermietung 2019–2022, Eigennutzung ab 2023
- Steuerfreier Verkauf möglich ab: 2026 (3 Jahre Eigennutzung erfüllt)
- Ohne Eigennutzung: Steuerpflichtig bis 2029 (10 Jahre ab Kauf)
- Zeitgewinn durch Eigennutzung: 3 Jahre früher steuerfrei
Details zur Eigennutzungsregel und zum genauen Fristablauf: Zum Fristrechner.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle:
- ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →: Der Erbe tritt in die HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen → des Erblassers ein. Hat der Erblasser die Immobilie bereits 7 Jahre gehalten, müssen nur noch 3 weitere Jahre abgewartet werden.
- SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →: Bei Schenkungen unter Lebenden beginnt die Frist mit dem Erwerb durch den Schenker neu zu laufen.
- GmbH-Eigentum: Immobilien im Betriebsvermögen einer GmbH unterliegen nicht der Spekulationsfrist.
- Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → 600 €: Gewinne unter 600 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.