Vorabpauschale ETF vs. Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → Immobilien ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → schützt vor SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → — mit Ausnahmen für Eigennutzer nach der 3-Jahres-Regel. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.
ETF gegen Immobilie: Der Steuer-Vergleich
Zwei der beliebtesten Anlageformen in Deutschland — ETF-Sparpläne und Immobilien — haben grundlegend unterschiedliche Steuersysteme. Wer beides vergleicht, muss Äpfel und Orangen trennen: ETFs unterliegen der Abgeltungsteuer plus Vorabpauschale, Immobilien der Spekulationsfrist. Was ist langfristig steuerlich günstiger?
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Besteuerung von ETFs: Abgeltungsteuer + Vorabpauschale
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →ETF-Gewinne (Kursgewinne + ausgeschüttete Dividenden) werden in Deutschland mit der Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag (5,5 %) und ggf. Kirchensteuer besteuert. Effektivsteuersatz: ca. 26,375 %.
Seit 2018 gibt es zusätzlich die Vorabpauschale: Thesaurierende ETFs zahlen jährlich eine fiktive Steuer auf nicht ausgeschüttete Gewinne. Basis: 70 % des Basiszinses (2024: 2,29 %) × ETF-Wert zum Jahresanfang. Die Vorabpauschale wird beim späteren Verkauf angerechnet, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Vorteil ETF: Durch den Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Eheleute: 2.000 €) bleiben kleine Erträge steuerfrei. Verluste können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Besteuerung von Immobilien: Spekulationsfrist
Immobiliengewinne aus dem Verkauf werden nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert (bis 45 %). Gleichzeitig gibt es eine entscheidende Steuervergünstigung: die Spekulationsfrist nach § 23 EStG.
- Haltezeit ≥ 10 Jahre → VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen → komplett steuerfrei
- EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → 3 Kalenderjahre → ebenfalls steuerfrei
- Haltezeit < 10 Jahre und keine Eigennutzung → Einkommensteuer auf den Gewinn
Das bedeutet: Wer seine Immobilie 10 Jahre hält, zahlt null Prozent Steuer auf den Gewinn. Das ist der größte Steuervorteil im deutschen Steuerrecht für Privatanleger.

Direktvergleich: 100.000 € Gewinn nach 15 Jahren
| Anlageform | Steuer auf 100.000 € Gewinn | Netto |
|---|---|---|
| ETF (nach 15 Jahren) | ~26.375 € | ~73.625 € |
| Immobilie vermietet (>10 Jahre) | 0 € | 100.000 € |
| Immobilie eigengenutzt (>3 Jahre) | 0 € | 100.000 € |
Fazit: Immobilien gewinnen nach 10 Jahren klar im Steuervergleich.
Warum ETFs trotzdem Sinn machen
Der Steuervergleich allein ist nicht entscheidend. ETFs punkten mit:
- Liquidität: Jederzeit verkaufbar (keine Mindesthaltezeit)
- Kein Klumpenrisiko: Breite Diversifikation statt ein Objekt
- Kein Verwaltungsaufwand: Keine Mieter, keine Reparaturen
- Niedriger Einstieg: Ab 25 €/Monat im Sparplan
- Hebeleffekt bei Immobilien: Kredit hebelt Eigenkapital-Rendite deutlich stärker
Die Kombination ist oft optimal
Viele kluge Anleger nutzen beide Instrumente: Immobilien für steuerfreie WertsteigerungSteigerung des Immobilienwerts zwischen Kauf und Verkauf – bildet die Basis der Spekulationssteuer.Weiterlesen → nach 10 Jahren, ETFs für liquide Reserven und breitere Diversifikation. Das Eigenheim nutzt die 3-Jahres-Eigennutzungsregel optimal; Mietwohnungen profitieren nach 10 Jahren von 0 % Steuer auf den Veräußerungsgewinn.
Checkliste: Steueroptimierte Anlagestrategie
- ETF: Sparerpauschbetrag (1.000 €/Jahr) ausschöpfen
- Immobilie: Kaufdatum dokumentieren, 10-Jahres-Frist einhalten
- Eigenheim: 3-Jahres-Eigennutzung vor Verkauf planen
- Verkaufsjahr: Bei Immobilien auf einkommensschwaches Jahr achten
- VerlustverrechnungVerluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen gleicher Art verrechnet werden.Weiterlesen → bei ETFs: Verluste gegen Gewinne im gleichen Jahr verrechnen
Checkliste vor dem Immobilienverkauf
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben:
- KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → bereithalten: Das genaue Notardatum bestimmt den Fristbeginn.
- Nutzungsart klären: Eigennutzung oder VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen →? Das entscheidet über die Fristlänge.
- Alle Nebenkosten dokumentieren: Notar, Makler, GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen →, Renovierung reduzieren den Gewinn.
- Verkaufsdatum strategisch wählen: Ein späterer Verkauf kann die Steuerpflicht komplett vermeiden.
- SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → bei hohem Gewinn einbeziehen: Bei Gewinnen über 50.000 € rechnet sich professionelle Beratung.