§ 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → regelt, wann Gewinne aus dem Immobilienverkauf steuerpflichtig sind. In diesem Artikel beleuchten wir Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → Reform aus steuerlicher Sicht: mit klaren Antworten auf die häufigsten Fragen und praxisnahen Rechenbeispielen.
Das Problem: 6,5% als Kauf-Bremse
Die hohe Grunderwerbsteuer in NRW, Brandenburg, Thüringen und anderen Bundesländern gilt als einer der Hauptgründe, warum weniger Deutsche Wohneigentum erwerben als in anderen EU-Ländern. Die Eigentumsquote in Deutschland ist mit ca. 42% eine der niedrigsten in Europa (Schweiz ebenfalls niedrig, alle anderen Länder höher).
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Politische Reformdiskussionen
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →FDP-Vorschlag: Grunderwerbsteuer für den Erstkauf vollständig abschaffen oder auf 0% senken. Finanziert durch Eigenkapital-Anforderungen oder Länderausgleich.
SPD-Vorschlag: Freibetrag von 250.000–500.000 Euro für Erstimmobilienkäufer. Darüber hinaus normaler Steuersatz.
Länder-Position: Mehrheitlich dagegen – Grunderwerbsteuer ist wichtige Einnahmequelle (jährlich ca. 15 Mrd. Euro bundesweit).
Was wäre die Auswirkung einer Reform?
Bei Abschaffung für Erstkäufer: KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → sinken von 8–12% auf 4–6%. Das ermöglicht vielen Haushalten, mit weniger Eigenkapital zu kaufen. Gleichzeitig: Preisniveauerhöhung wahrscheinlich, da mehr Käufer in den Markt eintreten.

Spekulationsfrist: Keine Änderung geplant
Keine der Reformdiskussionen betrifft die Spekulationsfrist (§ 23 EStG). Die 10-Jahres-Frist gilt als bewährte Regelung und ist nicht Gegenstand aktueller Reformvorhaben.
Kaufentscheidung jetzt oder warten?
Eine echte Grunderwerbsteuer-Reform könnte 2026/2027 kommen – oder gar nicht. Auf politische Versprechen zu warten ist riskant. Wer jetzt ein attraktives Objekt findet: kaufen. Die Grunderwerbsteuer ist ein einmaliger Kostenfaktor, der sich über 10–20 Jahre amortisiert.
Grunderwerbsteuer und Spekulationsfrist: Doppelt absetzbar?
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Kauf ist eine direkte Anschaffungsnebenkosten – und damit beim Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist vom Gewinn abzugsfähig. Das klingt nach doppeltem Vorteil, folgt aber klaren Regeln.
GrESt als Kaufnebenkosten: So reduziert sie Ihren Gewinn
Beispiel: Sie kaufen 2020 für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen. GrESt: 6,5 % = 19.500 €. Verkaufen Sie 2024 (vor Fristablauf), können Sie diese 19.500 € vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026)
| Bundesland | GrESt-Satz | Bei 300.000 € |
|---|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % | 10.500 € |
| Hamburg | 4,5 % | 13.500 € |
| Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Berlin, Hessen, MV | 6,0 % | 18.000 € |
| NRW, Saarland, Thüringen, Brandenburg, SH | 6,5 % | 19.500 € |
Häufige Frage: Gilt die GrESt auch beim Schenkungskauf?
Bei Schenkungen unter Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehegatten) fällt keine Grunderwerbsteuer an – der Freibetrag ist unbegrenzt. Das bedeutet auch: Es gibt keine GrESt als absetzbare Kaufnebenkosten. Dafür ist der Schenkungswert in der Regel niedriger als der Marktwert.
EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → als Weg zur vorzeitigen SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen →
Wer eine vermietete Immobilie vorzeitig steuerfrei verkaufen möchte, hat eine Option: die Eigennutzungsregel.
- Mieter ausziehen lassen (Eigenbedarf oder Mietende)
- Selbst einziehen und mindestens im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren wohnen
- Verkauf dann steuerfrei — auch ohne Ablauf der 10-Jahres-Frist
- Kauf 2019, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → 2019–2022, Eigennutzung ab 2023
- Steuerfreier Verkauf möglich ab: 2026 (3 Jahre Eigennutzung erfüllt)
- Ohne Eigennutzung: Steuerpflichtig bis 2029 (10 Jahre ab Kauf)
- Zeitgewinn durch Eigennutzung: 3 Jahre früher steuerfrei
Details zur Eigennutzungsregel und zum genauen Fristablauf: Zum Fristrechner.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle:
- ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →: Der Erbe tritt in die HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen → des Erblassers ein. Hat der Erblasser die Immobilie bereits 7 Jahre gehalten, müssen nur noch 3 weitere Jahre abgewartet werden.
- SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →: Bei Schenkungen unter Lebenden beginnt die Frist mit dem Erwerb durch den Schenker neu zu laufen.
- GmbH-Eigentum: Immobilien im Betriebsvermögen einer GmbH unterliegen nicht der Spekulationsfrist.
- Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → 600 €: Gewinne unter 600 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Wichtige Hinweise zum Abschluss
- § 23 EStG gilt für alle privaten Grundstücks- und Immobilienveräußerungen.
- Steuerfrei bedeutet: keine Angabe im Steuerbescheid notwendig, kein Gewinn versteuern.
- Steuerpflichtig bedeutet: Gewinn in der Einkommensteuerklärung (Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →) angeben.
- WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → (Makler, Notar, Finanzierung) können den Gewinn erheblich reduzieren.
- Der kostenlose Rechner auf der Startseite zeigt das genaue Fristende für jede Immobilie.