Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → Immobilien: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.

Kaufnebenkosten: Warum sie so wichtig sind

Wer eine Immobilie kauft, zahlt mehr als nur den Kaufpreis. Die Kaufnebenkosten betragen je nach Bundesland und persönlicher Situation zwischen 7 % und 15 % des Kaufpreises. Bei einem 400.000 €-Objekt können das 28.000–60.000 € extra sein — Geld, das sofort weg ist und sich nur indirekt amortisiert (steuerliche AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen →, Spekulationsfristbasis).

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →: Der wichtigste Faktor

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Die Grunderwerbsteuer ist der variable Teil und macht den größten Unterschied zwischen den Bundesländern:

BundeslandGrEStKosten bei 400.000 €
Bayern3,5 %14.000 €
Sachsen3,5 %14.000 €
Hamburg4,5 %18.000 €
Baden-Württemberg5,0 %20.000 €
Niedersachsen5,0 %20.000 €
Rheinland-Pfalz5,0 %20.000 €
Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %24.000 €
Hessen6,0 %24.000 €
Berlin6,0 %24.000 €
NRW6,5 %26.000 €
Brandenburg6,5 %26.000 €
Saarland6,5 %26.000 €
Thüringen6,5 %26.000 €
Schleswig-Holstein6,5 %26.000 €

Differenz zwischen Bayern (günstigste) und NRW (teuerste): 12.000 € bei 400.000 € Kaufpreis.

Weitere Kaufnebenkosten (bundeseinheitlich)

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Gesamtnebenkosten im Vergleich

Bayern (ohne Makler): 3,5 % + 1,5 % + 0,5 % = ca. 5,5 %

NRW (ohne Makler): 6,5 % + 1,5 % + 0,5 % = ca. 8,5 %

Mit Makler: Jeweils + 3,57 % = Bayern ca. 9 %, NRW ca. 12 %

Steuerliche Relevanz für die Spekulationsfrist

Alle Kaufnebenkosten erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten. Bei einem Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist senken sie den steuerpflichtigen Gewinn erheblich. Wer in einem Hochsteuerbundesland (NRW, SH, Thüringen) kauft, zahlt zwar mehr vorne — profitiert aber von höheren Anschaffungskosten als Gewinnminderung bei etwaiger SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →.

Spekulationsfrist und die 10-Jahres-Regel im Detail

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen notariellem KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → und notariellem Verkaufsvertrag. Liegt dieser Zeitraum unter 10 Jahren und wurde die Immobilie vermietet oder fremdgenutzt, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer mit dem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → des Verkäufers.

Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie der nicht bereits steuerlich abgesetzten WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →. Wertsteigerungen aus Sanierungen, die als Werbungskosten abgezogen wurden, können den Gewinn erhöhen.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Spekulationssteuer

Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle: