Ein Hausverkauf ist steuerrechtlich gesehen kein klassisches Einkommen wie ein Gehalt — aber der Gewinn daraus zählt als „sonstiges Einkommen" nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → und ist steuerpflichtig. Der entscheidende Unterschied: Nur der VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen → wird besteuert, nicht der gesamte Verkaufserlös.

Hausverkauf Einkommen Steuerpflicht Beratung
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → und Steuer beim Immobilienverkauf — § 23 EStG

Wie ordnet das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → einen Hausverkauf ein?

Immobilien im Privatvermögen werden beim Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft eingestuft (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Das hat folgende Konsequenzen:

  • Der Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert — nicht mit der Abgeltungsteuer
  • Es gibt einen Freistellungsbetrag von 600 Euro bei allen privaten Veräußerungsgewinnen zusammen
  • Verluste können nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden

Der Gewinn ist nicht der Verkaufspreis

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Viele verwechseln Verkaufserlös und Gewinn. Das Finanzamt besteuert nur den Überschuss:

  • Verkaufserlös: 400.000 Euro
  • Minus ursprünglicher Kaufpreis + Nebenkosten: 280.000 Euro
  • Minus Verkaufskosten (Makler, Notar): 20.000 Euro
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 100.000 Euro

Wann ist der Gewinn steuerfrei?

Nach § 23 EStG ist der Gewinn aus einem Hausverkauf steuerfrei wenn:

  • Zwischen Kauf und Verkauf mehr als 10 Jahre liegen, oder
  • Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren selbst bewohnt haben

In diesen Fällen müssen Sie den Gewinn weder angeben noch versteuern. Eigennutzungsregel im Detail.

In welcher Anlage trägt man den Gewinn ein?

Steuerpflichtige Immobiliengewinne kommen in die Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen → (sonstige Einkünfte) der Einkommensteuererklärung. Steuerfreie Verkäufe müssen nicht eingetragen werden, können aber sicherheitshalber als Hinweis eingetragen werden.

Zur Berechnung: Spekulationssteuer selbst berechnen.