Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen →.Weiterlesen →.Weiterlesen → (§ 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → in Sachsen: Dresden, Leipzig und Chemnitz im Detail

Die Spekulationsfrist gilt bundesweit einheitlich nach § 23 EStG – aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Sachsen beeinflussen, wie viel Steuer beim Immobilienverkauf tatsächlich anfällt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aspekte für Eigentümer in Sachsen.

Spekulationsfrist: Die Grundregeln (bundesweit gültig)

NutzungsartFristSteuerfrei ab
Vermietete Immobilie10 Jahre10 Jahre nach KaufvertragNotarieller KaufvertragBeurkundeter Kaufvertrag beim Notar. Datum dieses Vertrags = offizieller Fristbeginn nach § 23 EStG.Weiterlesen → ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen →
Selbstgenutzte Immobilie3 KalenderjahreNach 3 Kj. Eigennutzung
Geerbte ImmobilieFrist des ErblassersOft sofort steuerfrei

Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → in Sachsen

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland stark. In Sachsen beträgt sie 3.5 % des Kaufpreises. Sie erhöht die AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → und senkt damit den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf.

Beispiel: Kaufpreis 300.000 € × 3.5 % = 10,500 € Grunderwerbsteuer – direkt von den Anschaffungskosten absetzbar.

Immobilienmarkt in Sachsen

In Sachsen zeigt der Immobilienmarkt wachsende Preisentwicklungen. Die Ballungsräume um Dresden, Leipzig, Chemnitz verzeichnen die höchsten Wertsteigerungen. Wer hier in den letzten 10 Jahren kaufte, hat oft erhebliche Gewinne erzielt – und sollte die Spekulationsfrist genau im Blick haben.

Rechenbeispiel: Sachsen

Angenommen, Sie kauften 2016 eine vermietete Wohnung in Dresden für 280.000 € und der Wert ist heute auf 390.000 € gestiegen:

Tipps für Eigentümer in Sachsen

Nützliche Links für Sachsen

  • Kostenloser Spekulationsfrist-Rechner: Kaufdatum eingeben, Ergebnis sofort erhalten
  • Weitere Ratgeber: Bundesländer im Vergleich, Eigennutzung erklärt, Steuern sparen

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie lange muss ich eine vermietete Immobilie halten? Genau 10 Jahre ab dem Tag des notariellen Kaufvertrags. Erst dann ist der Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei.

Was gilt bei Eigennutzung? Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben, entfällt die Spekulationssteuer – auch vor Ablauf der 10 Jahre.

Muss ich den Gewinn selbst berechnen? Sie können den Gewinn selbst schätzen: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kaufnebenkosten plus geleistete AfA. Für die exakte Steuererklärung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Was passiert wenn ich zu früh verkaufe? Der gesamte Veräußerungsgewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) versteuert. Bei einem Gewinn von 100.000 € und 40 % Steuersatz: 40.000 € Steuer – die mit einer kurzen Wartezeit hätte vermieden werden können.

Unser Tipp

Nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner auf der Startseite. Geben Sie Ihr Kaufdatum ein und Sie erfahren sofort, ab wann Sie steuerfrei verkaufen können. Für komplexe Fälle (ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →, SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →, AfA, mehrere Objekte) empfehlen wir die Beratung durch einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater.