Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Spekulationsfrist & AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen →: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.
Spekulationsfrist & AfA: Wie Abschreibungen den Gewinn beeinflussen

Die steuerliche AbschreibungSteuerliche AfA: jährlich 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau). Beeinflusst Anschaffungskosten beim Verkauf.Weiterlesen → (AfA = Abschreibung für Abnutzung) hat beim Immobilienverkauf eine entscheidende Wirkung: Wer jahrelang AfA geltend gemacht hat, muss beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mit einer höheren Steuerlast rechnen. Dieser Ratgeber erklärt warum.

Wie AfA und SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → zusammenhängen

Bei der Berechnung der Spekulationssteuer gilt: Verkaufspreis minus steuerliche AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → = VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen →. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden aber um die bereits geltend gemachte AfA gekürzt. Das bedeutet: je mehr AfA Sie genutzt haben, desto größer ist der steuerpflichtige Gewinn.

Rechenbeispiel: AfA und Spekulationssteuer

PositionBetrag
Kaufpreis 2015300.000 €
KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →+ 24.000 €
AfA (8 Jahre × 2 % × 300.000 €)– 48.000 €
Steuerl. Anschaffungskosten276.000 €
Verkaufspreis 2023420.000 €
Veräußerungsgewinn144.000 €
Spekulationssteuer (35 %)ca. 50.400 €

AfA-Sätze im Überblick

  • 2 % p. a.: Wohngebäude, Baujahr vor 1925 – bezogen auf den reinen Gebäudewert
  • 2,5 % p. a.: Gewerblich genutzte Gebäude
  • 3 % p. a.: Neubauten ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG, erhöhte degressive AfA)
  • 9 % / 7 % p. a.: Denkmalschutz-Sonderabschreibung (erhöhte AfA, dafür noch höhere Rückrechnung!)

AfA beim Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist

Gute Nachricht: Wenn Sie die 10-Jahres-Frist einhalten, spielt die AfA-Rückrechnung keine Rolle mehr. Der gesamte Verkaufsgewinn ist steuerfrei – auch wenn Sie jahrelang AfA geltend gemacht haben.

Dies ist einer der Hauptgründe, warum es sich fast immer lohnt, die Spekulationsfrist abzuwarten.

Checkliste: AfA und Immobilienverkauf

Häufige Fragen zu diesem Thema

Wie lange muss ich eine vermietete Immobilie halten? Genau 10 Jahre ab dem Tag des notariellen Kaufvertrags. Erst dann ist der Verkaufsgewinn vollständig steuerfrei.

Was gilt bei Eigennutzung? Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben, entfällt die Spekulationssteuer – auch vor Ablauf der 10 Jahre.

Muss ich den Gewinn selbst berechnen? Sie können den Gewinn selbst schätzen: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kaufnebenkosten plus geleistete AfA. Für die exakte Steuererklärung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Was passiert wenn ich zu früh verkaufe? Der gesamte Veräußerungsgewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) versteuert. Bei einem Gewinn von 100.000 € und 40 % Steuersatz: 40.000 € Steuer – die mit einer kurzen Wartezeit hätte vermieden werden können.

Unser Tipp

Nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner auf der Startseite. Geben Sie Ihr Kaufdatum ein und Sie erfahren sofort, ab wann Sie steuerfrei verkaufen können. Für komplexe Fälle (ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →, SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →, AfA, mehrere Objekte) empfehlen wir die Beratung durch einen auf Immobilien spezialisierten Steuerberater.

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

AfA-Strategie für Immobilieninvestoren: Optimieren und trotzdem steuerfrei verkaufen

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Die AfA ist eines der mächtigsten Steuerinstrumente für Vermieter. Richtig eingesetzt, maximiert sie den Steuervorteil während der Haltedauer – ohne beim Verkauf zu schaden. Der Trick: die 10-Jahres-Frist einhalten.

Warum AfA trotz Rückrechnung sinnvoll ist

Szenario: Sie kaufen für 300.000 € und nutzen 10 Jahre lang 2 % AfA = 60.000 € Abschreibung. Bei 35 % Steuersatz: 21.000 € Steuerersparnis durch AfA. Diese 21.000 € konnten Sie 10 Jahre lang anlegen oder reinvestieren. Nach Ablauf der Frist: Verkauf steuerfrei. Die AfA-Rückrechnung spielt dann keine Rolle mehr.

Die AfA optimal nutzen: Gebäudeanteil maximieren

Die AfA wird nur auf den Gebäudewert – nicht auf das GrundstückAuch für unbebautes Grundstück gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist.Weiterlesen → – berechnet. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die AfA-Basis. Ein unabhängiges Wertgutachten kann den Gebäudeanteil korrekt festlegen und ist vom FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → grundsätzlich anerkannt.

Degressive AfA ab 2023: Neubau-Vorteil

Für Neubauten mit Baubeginn nach dem 31.12.2022 gibt es eine erhöhte degressive AfA von 5 % im ersten Jahr (in der Ansparphase). Diese kann die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senken – besonders attraktiv für Neubau-Investoren.

AfA-TypSatzAnwendung
Linear (§ 7 Abs. 4 EStG)2 % / JahrAltbau Baujahr nach 1924
Linear (§ 7 Abs. 4 EStG)2,5 % / JahrGebäude Baujahr vor 1925
Neubau (§ 7 Abs. 5a EStG)3 % / JahrNeubauten ab 2023
DenkmalschutzDenkmalgeschützte Immobilien bieten erhöhte AfA und können die Steuerlast deutlich senken.Weiterlesen → (§ 7i EStG)9 % / 7 % / JahrSanierungskosten 8+4 J.