Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Spekulationsfrist & AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen →: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.
Spekulationsfrist & AfA: Wie Abschreibungen den Gewinn beeinflussen

Die steuerliche AbschreibungSteuerliche AfA: jährlich 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau). Beeinflusst Anschaffungskosten beim Verkauf.Weiterlesen → (AfA = Abschreibung für Abnutzung) hat beim Immobilienverkauf eine entscheidende Wirkung: Wer jahrelang AfA geltend gemacht hat, muss beim Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist mit einer höheren Steuerlast rechnen. Dieser Ratgeber erklärt warum.
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Wie AfA und SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → zusammenhängen
Bei der Berechnung der Spekulationssteuer gilt: Verkaufspreis minus steuerliche AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → = VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen →. Die steuerlichen Anschaffungskosten werden aber um die bereits geltend gemachte AfA gekürzt. Das bedeutet: je mehr AfA Sie genutzt haben, desto größer ist der steuerpflichtige Gewinn.
Rechenbeispiel: AfA und Spekulationssteuer
| Position | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis 2015 | 300.000 € |
| KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → | + 24.000 € |
| AfA (8 Jahre × 2 % × 300.000 €) | – 48.000 € |
| Steuerl. Anschaffungskosten | 276.000 € |
| Verkaufspreis 2023 | 420.000 € |
| Veräußerungsgewinn | 144.000 € |
| Spekulationssteuer (35 %) | ca. 50.400 € |
AfA-Sätze im Überblick
- 2 % p. a.: Wohngebäude, Baujahr vor 1925 – bezogen auf den reinen Gebäudewert
- 2,5 % p. a.: Gewerblich genutzte Gebäude
- 3 % p. a.: Neubauten ab 2023 (§ 7 Abs. 4 EStG, erhöhte degressive AfA)
- 9 % / 7 % p. a.: Denkmalschutz-Sonderabschreibung (erhöhte AfA, dafür noch höhere Rückrechnung!)
AfA beim Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist
Gute Nachricht: Wenn Sie die 10-Jahres-Frist einhalten, spielt die AfA-Rückrechnung keine Rolle mehr. Der gesamte Verkaufsgewinn ist steuerfrei – auch wenn Sie jahrelang AfA geltend gemacht haben.
Dies ist einer der Hauptgründe, warum es sich fast immer lohnt, die Spekulationsfrist abzuwarten.
Checkliste: AfA und Immobilienverkauf
- ☑ Alle AfA-Beträge der letzten Jahre aus den Steuererklärungen zusammengerechnet?
- ☑ Gebäudeanteil und Grundstücksanteil korrekt ermittelt? (Nur Gebäude wird abgeschrieben)
- ☑ SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → für exakte Berechnung eingeschaltet?
- ☑ Verkaufszeitpunkt nach Ablauf der 10-Jahres-Frist geplant?
Was gilt bei Eigennutzung? Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den zwei vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben, entfällt die Spekulationssteuer – auch vor Ablauf der 10 Jahre.
Muss ich den Gewinn selbst berechnen? Sie können den Gewinn selbst schätzen: Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Kaufnebenkosten plus geleistete AfA. Für die exakte Steuererklärung empfiehlt sich ein Steuerberater.
Was passiert wenn ich zu früh verkaufe? Der gesamte Veräußerungsgewinn wird mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) versteuert. Bei einem Gewinn von 100.000 € und 40 % Steuersatz: 40.000 € Steuer – die mit einer kurzen Wartezeit hätte vermieden werden können.

AfA-Strategie für Immobilieninvestoren: Optimieren und trotzdem steuerfrei verkaufen
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Die AfA ist eines der mächtigsten Steuerinstrumente für Vermieter. Richtig eingesetzt, maximiert sie den Steuervorteil während der Haltedauer – ohne beim Verkauf zu schaden. Der Trick: die 10-Jahres-Frist einhalten.
Warum AfA trotz Rückrechnung sinnvoll ist
Szenario: Sie kaufen für 300.000 € und nutzen 10 Jahre lang 2 % AfA = 60.000 € Abschreibung. Bei 35 % Steuersatz: 21.000 € Steuerersparnis durch AfA. Diese 21.000 € konnten Sie 10 Jahre lang anlegen oder reinvestieren. Nach Ablauf der Frist: Verkauf steuerfrei. Die AfA-Rückrechnung spielt dann keine Rolle mehr.
Die AfA optimal nutzen: Gebäudeanteil maximieren
Die AfA wird nur auf den Gebäudewert – nicht auf das GrundstückAuch für unbebautes Grundstück gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist.Weiterlesen → – berechnet. Je höher der Gebäudeanteil, desto höher die AfA-Basis. Ein unabhängiges Wertgutachten kann den Gebäudeanteil korrekt festlegen und ist vom FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → grundsätzlich anerkannt.
Degressive AfA ab 2023: Neubau-Vorteil
Für Neubauten mit Baubeginn nach dem 31.12.2022 gibt es eine erhöhte degressive AfA von 5 % im ersten Jahr (in der Ansparphase). Diese kann die Steuerlast in den ersten Jahren erheblich senken – besonders attraktiv für Neubau-Investoren.
| AfA-Typ | Satz | Anwendung |
|---|---|---|
| Linear (§ 7 Abs. 4 EStG) | 2 % / Jahr | Altbau Baujahr nach 1924 |
| Linear (§ 7 Abs. 4 EStG) | 2,5 % / Jahr | Gebäude Baujahr vor 1925 |
| Neubau (§ 7 Abs. 5a EStG) | 3 % / Jahr | Neubauten ab 2023 |
| DenkmalschutzDenkmalgeschützte Immobilien bieten erhöhte AfA und können die Steuerlast deutlich senken.Weiterlesen → (§ 7i EStG) | 9 % / 7 % / Jahr | Sanierungskosten 8+4 J. |