Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu AbschreibungSteuerliche AfA: jährlich 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau). Beeinflusst Anschaffungskosten beim Verkauf.Weiterlesen → Immobilien: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.
Was ist die AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → bei Immobilien?
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist die steuerliche Abschreibung von Immobilien. Da Gebäude über die Zeit an Wert verlieren (der Boden dagegen nicht), erlaubt das Steuerrecht, diesen Wertverlust jährlich als WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → abzuziehen. Grundstücke sind nicht abschreibbar.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Lineare AfA: Der Standardfall
Weiterführend: kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner · 10-Jahres-Frist im Detail · Eigennutzungsregel
Spekulationsfrist § 23 EStG: Das Wichtigste auf einen Blick
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Die 10-Jahres-Spekulationsfrist gehört zu den wichtigsten Steuerregeln für Immobilieneigentümer in Deutschland. Wer sie kennt und richtig anwendet, kann bei einem Verkauf Zehntausende Euro Steuern legal sparen.
Die 3 Grundregeln
- 10-Jahres-Frist: Fristbeginn = Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. 10 Jahre später ist der gesamte Verkaufsgewinn steuerfrei — ohne Limite, ohne Ausnahmen.
- Eigennutzungsregel: Wer im Verkaufsjahr und in den 2 vorangegangenen Kalenderjahren selbst in der Immobilie gewohnt hat, kann steuerfrei verkaufen — auch vor den 10 Jahren.
- Drei-Objekt-Grenze: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Objekte verkauft, riskiert die Einstufung als gewerblicher Grundstückshändler — dann gilt keine SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen → mehr.
Praxisbeispiel: Steuerersparnis durch Timing
- Kauf 2017 (250.000 €) → Verkauf 2024 (360.000 €)
- Gewinn: 110.000 € | Frist noch nicht abgelaufen
- Steuer (42 %): 46.200 €
- Verkauf 2027 (nach Fristablauf): 0 € Steuer
- Zeitvorteil durch Warten: 46.200 € gespart
Berechnen Sie Ihren steuerfreien Verkaufstag: Zum Fristrechner | Mehr zur 10-Jahres-Frist
EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vs. VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen →: Steuerliche Weichenstellung
Die Nutzungsart Ihrer Immobilie entscheidet darüber, welche Steuerregeln gelten:
| Merkmal | Eigennutzung | Vermietung |
|---|---|---|
| Spekulationsfrist | 3 Jahre (Verkaufsjahr + 2 VJ) | 10 Jahre ab KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → |
| AfA absetzbar | Nein | Ja (2–3% p.a.) |
| Zinsen absetzbar | Nein | Ja (als Werbungskosten) |
| VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen → | Nach 3 Jahren steuerfrei | Nach 10 Jahren steuerfrei |
Eigennutzungsregel im Detail · Fristrechner nutzen
Die 3 häufigsten Fehler bei der Spekulationsfrist
- Falsches Datum: Übergabe- statt Kaufvertragsdatum gewählt — kann Steuerfreiheit kosten
- Notartermin zu früh: Verkauf wenige Tage vor Fristablauf — volle SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →, auch bei nur einem Tag Differenz
- Eigennutzungsregel nicht geprüft: Steuerfreier Verkauf war möglich, wurde aber nicht erkannt
Was Sie vom Gewinn abziehen dürfen: Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →, Makler), Renovierungsbelege seit Kauf, Verkaufsnebenkosten. Jeder absetzbare Euro reduziert die Steuerlast direkt.
Nutzen Sie unseren Fristrechner, um Ihr genaues steuerfreies Verkaufsdatum zu ermitteln. Lesen Sie auch: Spekulationssteuer berechnen.
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung
Wer die Spekulationsfrist nicht ganz abwarten kann, hat verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten:
- Kaufdatum genau prüfen: Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht das Datum der Eigentumsumschreibung im GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen →.
- Eigennutzung einplanen: Selbst kurze Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie im Vorjahr kann die Steuerpflicht aufheben — bei konsequenter Nutzung sogar schon nach 3 Kalenderjahren.
- Verluste verrechnen: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können mit dem Spekulationsgewinn verrechnet werden.
- Verkaufstermin wählen: Liegt der 10-Jahrestag im laufenden Quartal, lohnt sich das Warten um wenige Wochen — die Einsparung kann fünfstellig sein.
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.