Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → ist bundesweit einheitlich geregelt — auch in Mecklenburg-Vorpommern. Dennoch gibt es regionale Unterschiede, die Immobilienverkäufer kennen sollten: allen voran die Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →, die je nach Bundesland stark variiert.

Spekulationsfrist Mecklenburg-Vorpommern: Ostsee, Land & Steuern

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Spekulationsfrist bundeseinheitlich geregelt – regionale GrESt unterschiedlich.

Die Spekulationsfrist gilt bundesweit einheitlich nach § 23 EStG – aber die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Mecklenburg-Vorpommern beeinflussen, wie viel Steuer beim Immobilienverkauf tatsächlich anfällt. Dieser Ratgeber erklärt die wichtigsten Aspekte für Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Spekulationsfrist: Die Grundregeln (bundesweit gültig)

NutzungsartFristSteuerfrei ab
Vermietete Immobilie10 Jahre10 Jahre nach KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen →
Selbstgenutzte Immobilie3 KalenderjahreNach 3 Kj. EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →
Geerbte ImmobilieFrist des ErblassersOft sofort steuerfrei

Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Die Grunderwerbsteuer variiert je nach Bundesland stark. In Mecklenburg-Vorpommern beträgt sie 6.0 % des Kaufpreises. Sie erhöht die AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → und senkt damit den steuerpflichtigen Gewinn beim späteren Verkauf.

Beispiel: Kaufpreis 300.000 € × 6.0 % = 18,000 € Grunderwerbsteuer – direkt von den Anschaffungskosten absetzbar.

Immobilienmarkt in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern zeigt der Immobilienmarkt wachsende Preisentwicklungen. Die Ballungsräume um Rostock, Schwerin, Greifswald verzeichnen die höchsten Wertsteigerungen. Wer hier in den letzten 10 Jahren kaufte, hat oft erhebliche Gewinne erzielt – und sollte die Spekulationsfrist genau im Blick haben.

Rechenbeispiel: Mecklenburg-Vorpommern

Angenommen, Sie kauften 2016 eine vermietete Wohnung in Schwerin für 280.000 € und der Wert ist heute auf 390.000 € gestiegen:

Tipps für Eigentümer in Mecklenburg-Vorpommern

Nützliche Links für Mecklenburg-Vorpommern

  • Kostenloser Spekulationsfrist-Rechner: Kaufdatum eingeben, Ergebnis sofort erhalten
  • Weitere Ratgeber: Bundesländer im Vergleich, Eigennutzung erklärt, Steuern sparen

Spekulationsfrist und Grunderwerbsteuer im Bundesland

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Die Spekulationsfrist ist bundeseinheitlich geregelt. Was je nach Bundesland variiert, ist die Grunderwerbsteuer. Je höher diese beim Kauf war, desto höher der steuerliche Anschaffungspreis und desto geringer der spätere steuerpflichtige Spekulationsgewinn.

Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5 % in Bayern und Sachsen und 6,5 % in mehreren anderen Bundesländern. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € macht dieser Unterschied bis zu 12.000 € aus — Geld, das den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn entsprechend reduziert.

Spekulationsfrist und Grunderwerbsteuer im Bundesland

Die Spekulationsfrist ist bundeseinheitlich geregelt. Was je nach Bundesland variiert, ist die Grunderwerbsteuer. Je höher diese beim Kauf war, desto höher der steuerliche Anschaffungspreis und desto geringer der spätere steuerpflichtige Spekulationsgewinn.

Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5 % in Bayern und Sachsen und 6,5 % in mehreren anderen Bundesländern. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € macht dieser Unterschied bis zu 12.000 € aus — Geld, das den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn entsprechend reduziert.

Spekulationsfrist und Grunderwerbsteuer im Bundesland

Die Spekulationsfrist ist bundeseinheitlich geregelt. Was je nach Bundesland variiert, ist die Grunderwerbsteuer. Je höher diese beim Kauf war, desto höher der steuerliche Anschaffungspreis und desto geringer der spätere steuerpflichtige Spekulationsgewinn.

Die Grunderwerbsteuer variiert zwischen 3,5 % in Bayern und Sachsen und 6,5 % in mehreren anderen Bundesländern. Bei einem Kaufpreis von 400.000 € macht dieser Unterschied bis zu 12.000 € aus — Geld, das den steuerpflichtigen Spekulationsgewinn entsprechend reduziert.