Ob EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → oder ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → — die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → trifft fast jeden Immobilienverkäufer. Hier finden Sie alle Informationen zu Berliner Testament und Immobilien: rechtssicher erklärt auf Basis von § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →, mit konkreten Beispielen und Tipps.

Berliner Testament: Was gilt für Immobilien und die Spekulationsfrist?

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der gemeinschaftlichen Testierung unter Eheleuten. Stirbt ein Partner, erbt zunächst der andere alles – die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Was bedeutet das für Immobilien und die Spekulationsfrist?

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Erste Erbschaft: Ehepartner erbt die Immobilie

Wenn der erste Ehepartner stirbt und der überlebende Partner die Immobilie erbt: Für die Spekulationsfrist gilt das ursprüngliche Kaufdatum – also das Datum, wann das Ehepaar (oder der Verstorbene) die Immobilie erworben hat. Die Frist läuft weiter, sie beginnt nicht neu.

Zweite Erbschaft: Kinder erben die Immobilie

Wenn auch der zweite Ehepartner stirbt und die Kinder die Immobilie erben: Erneut gilt das ursprüngliche Kaufdatum. Die Kinder übernehmen die Frist des Erblassers. Wurde die Immobilie 1985 gekauft, ist die Frist längst abgelaufen – die Kinder können sofort steuerfrei verkaufen.

Was gilt, wenn der überlebende Partner verkaufen möchte?

Der überlebende Ehepartner kann die geerbte Immobilie jederzeit verkaufen. Wenn die 10-Jahres-Frist (ab ursprünglichem Kaufdatum) noch läuft, ist SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → fällig. Wenn die Frist abgelaufen ist oder die Eigennutzungsregel greift: steuerfrei.

Erbschaftsteuer und Berliner Testament

Beim Tod des ersten Ehepartners fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn der Nachlass unter dem Ehepartner-Freibetrag von 500.000 € liegt. Beim Tod des zweiten Elternteils erben alle Kinder gemeinsam – jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 €.

Fallstrick: Gleichzeitiger Tod beider Elternteile

Falls beide Elternteile gleichzeitig sterben (z.B. Unfall), erben die Kinder direkt. Für die Spekulationsfrist gilt dann das ursprüngliche Kaufdatum der Eltern – alles wie gehabt.

Empfehlung

Wenn Sie als Erbe nach einem Berliner Testament eine Immobilie erhalten und verkaufen möchten: Prüfen Sie das Kaufdatum der Eltern. War es vor mehr als 10 Jahren? Dann steuerfrei. War es nach 2016? Dann evtl. noch Spekulationsfrist.

Häufige Fragen zum Thema

Checkliste für den steuersicheren Immobilienverkauf

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Erbschaft und Spekulationsfrist: Frist läuft weiter

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Einer der häufigsten Irrtümer beim Immobilien-Erbe: Viele Erben glauben, die 10-Jahres-Spekulationsfrist beginne mit dem Erbfall neu. Das ist falsch – und dieser Irrtum kann teuer werden.

Die Rechtslage: Fristübergang beim Erben

Gemäß § 23 EStG tritt der Erbe in die steuerliche Situation des Erblassers ein. Die Spekulationsfrist, die der Erblasser begonnen hatte, läuft für den Erben weiter. Hat der Erblasser die Immobilie 2010 gekauft und ist 2018 verstorben, läuft die Frist noch bis 2020 – und ein Verkauf vor 2020 ist für den Erben steuerpflichtig.

Praxisbeispiel: Erbe verkauft zu früh

  • Vater kauft Wohnung 2015 (250.000 €), verstirbt 2022
  • Tochter erbt und will 2023 schnell verkaufen (310.000 €)
  • Spekulationsfrist läuft bis 2025 (10 Jahre ab 2015)
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 60.000 € → Steuer ca. 25.200 € (42 %)
  • Hätte sie bis 2025 gewartet: 0 € Steuer

Mehrere Erben: Erbengemeinschaft und Verkauf

Bei mehreren Erben wird der Gewinn anteilig auf jeden Miterben verteilt und mit dessen persönlichem Steuersatz versteuert. Das kann vorteilhaft sein, wenn ein Erbe wenig verdient. Gleichzeitig muss die Erbengemeinschaft über den Verkauf einig sein – fehlende Einigkeit kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.

  • Abfindung eines Miterben: Gilt als Anschaffung eines weiteren Anteils – neue Teil-Spekulationsfrist beginnt
  • Erbauseinandersetzung: Reale Teilung ohne Versilberung gilt nicht als Veräußerung – keine Steuer
  • Eigennutzungs-Check: Hat ein Erbe die geerbte Immobilie selbst bewohnt? Dann greift ggf. die Eigennutzungsregel