Berliner Testament und Immobilien ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Bei Erbschaften übernimmt der Erbe die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → des Erblassers — die Frist läuft ab dem ursprünglichen Kaufdatum des Verstorbenen. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.
Berliner Testament: Was gilt für Immobilien und die Spekulationsfrist?

Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der gemeinschaftlichen Testierung unter Eheleuten. Stirbt ein Partner, erbt zunächst der andere alles – die Kinder erben erst beim Tod des zweiten Elternteils. Was bedeutet das für Immobilien und die Spekulationsfrist?
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt
Erste ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →: Ehepartner erbt die Immobilie
Wenn der erste Ehepartner stirbt und der überlebende Partner die Immobilie erbt: Für die Spekulationsfrist gilt das ursprüngliche Kaufdatum – also das Datum, wann das Ehepaar (oder der Verstorbene) die Immobilie erworben hat. Die Frist läuft weiter, sie beginnt nicht neu.
Zweite Erbschaft: Kinder erben die Immobilie
Wenn auch der zweite Ehepartner stirbt und die Kinder die Immobilie erben: Erneut gilt das ursprüngliche Kaufdatum. Die Kinder übernehmen die Frist des Erblassers. Wurde die Immobilie 1985 gekauft, ist die Frist längst abgelaufen – die Kinder können sofort steuerfrei verkaufen.
Was gilt, wenn der überlebende Partner verkaufen möchte?
Der überlebende Ehepartner kann die geerbte Immobilie jederzeit verkaufen. Wenn die 10-Jahres-Frist (ab ursprünglichem Kaufdatum) noch läuft, ist SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → fällig. Wenn die Frist abgelaufen ist oder die Eigennutzungsregel greift: steuerfrei.
Erbschaftsteuer und Berliner Testament
Beim Tod des ersten Ehepartners fällt keine Erbschaftsteuer an, wenn der Nachlass unter dem Ehepartner-Freibetrag von 500.000 € liegt. Beim Tod des zweiten Elternteils erben alle Kinder gemeinsam – jedes Kind hat einen Freibetrag von 400.000 €.
Fallstrick: Gleichzeitiger Tod beider Elternteile
Falls beide Elternteile gleichzeitig sterben (z.B. Unfall), erben die Kinder direkt. Für die Spekulationsfrist gilt dann das ursprüngliche Kaufdatum der Eltern – alles wie gehabt.
Empfehlung
Wenn Sie als Erbe nach einem Berliner Testament eine Immobilie erhalten und verkaufen möchten: Prüfen Sie das Kaufdatum der Eltern. War es vor mehr als 10 Jahren? Dann steuerfrei. War es nach 2016? Dann evtl. noch Spekulationsfrist.
Häufige Fragen zum Thema
- Was ist die Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → bei der Spekulationssteuer? 600 € – wenn der Gewinn aus allen § 23 EStG-Transaktionen des Jahres unter diesem Betrag liegt, ist er steuerfrei.
- Was gilt bei Erbschaft? Das Kaufdatum des Erblassers gilt weiter – die Frist beginnt nicht neu für den Erben.
- Kann ich die Spekulationssteuer durch EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vermeiden? Ja – wenn Sie die Immobilie in den 3 Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben, ist der Verkauf steuerfrei.
Checkliste für den steuersicheren Immobilienverkauf
- Kaufdatum im Notarvertrag prüfen (Fristbeginn)
- Eigennutzungszeitraum mit Belegen dokumentieren
- Alle Kaufnebenkosten-Belege aufbewahren (erhöhen Einstandspreis)
- Modernisierungskosten sammeln (können abgezogen werden)
- SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → bei größeren Gewinnen einschalten
- Verkaufsjahr mit niedrigem sonstigem Einkommen wählen
Kostenlosen Rechner nutzen
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Erbschaft und Spekulationsfrist: Frist läuft weiter
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Einer der häufigsten Irrtümer beim Immobilien-Erbe: Viele Erben glauben, die 10-Jahres-Spekulationsfrist beginne mit dem Erbfall neu. Das ist falsch – und dieser Irrtum kann teuer werden.
Die Rechtslage: Fristübergang beim Erben
Gemäß § 23 EStG tritt der Erbe in die steuerliche Situation des Erblassers ein. Die Spekulationsfrist, die der Erblasser begonnen hatte, läuft für den Erben weiter. Hat der Erblasser die Immobilie 2010 gekauft und ist 2018 verstorben, läuft die Frist noch bis 2020 – und ein Verkauf vor 2020 ist für den Erben steuerpflichtig.
Praxisbeispiel: Erbe verkauft zu früh
- Vater kauft Wohnung 2015 (250.000 €), verstirbt 2022
- Tochter erbt und will 2023 schnell verkaufen (310.000 €)
- Spekulationsfrist läuft bis 2025 (10 Jahre ab 2015)
- Steuerpflichtiger Gewinn: 60.000 € → Steuer ca. 25.200 € (42 %)
- Hätte sie bis 2025 gewartet: 0 € Steuer
Mehrere Erben: Erbengemeinschaft und Verkauf
Bei mehreren Erben wird der Gewinn anteilig auf jeden Miterben verteilt und mit dessen persönlichem Steuersatz versteuert. Das kann vorteilhaft sein, wenn ein Erbe wenig verdient. Gleichzeitig muss die Erbengemeinschaft über den Verkauf einig sein – fehlende Einigkeit kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Abfindung eines Miterben: Gilt als Anschaffung eines weiteren Anteils – neue Teil-Spekulationsfrist beginnt
- Erbauseinandersetzung: Reale Teilung ohne Versilberung gilt nicht als Veräußerung – keine Steuer
- Eigennutzungs-Check: Hat ein Erbe die geerbte Immobilie selbst bewohnt? Dann greift ggf. die Eigennutzungsregel