Bei Ferienwohnungen gilt die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → in voller Strenge: Die 10-Jahres-Frist läuft, und die Eigennutzungsausnahme greift nicht — denn Ferienwohnungen sind kein Hauptwohnsitz. Das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → akzeptiert nur echte Hauptwohnsitz-Eigennutzung für die Steuerbefreiung.

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Spekulationsfrist & Steuer beim Immobilienverkauf — § 23 EStG

Warum greift die Eigennutzungsausnahme nicht?

§ 23 EStG befreit Immobilien von der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → wenn sie "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wurden. Gerichte und Finanzverwaltung legen das eng aus: Eine FerienwohnungFerienwohnung/-haus: bei Vermietung gilt die normale 10-Jahres-Frist.Weiterlesen → die nur temporär genutzt wird (auch wenn ausschließlich von Ihnen selbst) zählt nicht als dauerhafter Wohnzweck im Sinne des Gesetzes.

Ausnahme: Ferienwohnung als echter Hauptwohnsitz

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Wer die Ferienwohnung tatsächlich als Hauptwohnsitz nutzt — dort gemeldet ist, dort den Mittelpunkt des Lebens hat — kann von der Eigennutzungsausnahme profitieren. Das ist aber ein Grenzfall der sorgfältig dokumentiert sein muss und selten vorkommt.

Die 10-Jahres-Frist als sicherer Weg

Der zuverlässige Weg zur steuerfreien Ferienwohnung: 10 Jahre halten und dann verkaufen. Nach Ablauf der Frist ist der Verkauf vollständig steuerfrei — unabhängig von der Nutzungsart.

Kombination EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → + VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen →

Viele Ferienwohnungen werden teils selbst genutzt und teils vermietet. Steuerlich ist das ein Mischfall: Die Eigennutzung verbessert die Situation nicht automatisch. Es bleibt bei der vollen SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → bis zur 10-Jahres-Frist.

Zur allgemeinen Spekulationsfrist: Spekulationsfrist einfach erklärt. SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen → berechnen: Rechner.