Immobilie an Kind schenken und Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Nach einer SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist des Schenkers — die Haltezeit wird also weiter mitgezählt. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.
Schenkung einer Immobilie: Die Grundidee
Viele Eltern schenken Kindern Immobilien zu Lebzeiten, um Erbschaftsteuer zu vermeiden. Der steuerfreie Schenkungsfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro alle 10 Jahre. Bei Immobilien über diesem Wert können gestaffelte Schenkungen Steuer sparen.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Spekulationsfrist nach Schenkung: Was gilt?
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Bei einer Schenkung tritt der Beschenkte in die Fußstapfen des Schenkers — auch steuerlich:
- Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht neu beim Beschenkten
- Der Beschenkte übernimmt das Kaufdatum des Schenkers
- Läuft die Frist noch, läuft sie beim Kind weiter
- Ist die Frist schon abgelaufen: Das Kind kann sofort steuerfrei verkaufen
Rechenbeispiel: Schenkung kurz vor SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen →
Vater kauft 2016, Frist endet 2026. Er verschenkt 2024 an Tochter. Tochter übernimmt 2016 als Kaufdatum. Wenn Tochter 2027 verkauft: steuerfrei (>10 Jahre ab 2016). Wenn Tochter 2025 verkauft: steuerpflichtig (Frist nicht abgelaufen).

Sonderfall: Schenkung mit EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →
Wenn der Schenker die Immobilie selbst bewohnt und sie schenkt, verliert das Kind die Eigennutzungsausnahme — das Kind muss selbst einziehen und 2 Jahre dort wohnen, um steuerfrei verkaufen zu dürfen.
Checkliste: Schenkung und Spekulationsfrist
- Kaufdatum des Schenkers dokumentieren
- 10-Jahres-Frist-Status klären vor der Schenkung
- Schenkungsfreibetrag (400.000 Euro pro Kind alle 10 Jahre) beachten
- Nießbrauchsvorbehalt prüfen: Schenker bleibt Nutzer
- Notar und SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → für Schenkungsplanung einschalten
Die 3 häufigsten Fehler bei der Spekulationsfrist
- Datum verwechselt: Übergabe- statt Kaufvertragsdatum angenommen — kostet Tausende Euro Steuer
- Notartermin zu früh: Verkaufsvertrag wenige Tage vor Fristablauf beurkundet — volle SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →, auch bei nur einem Tag Differenz
- Eigennutzungsregel vergessen: Steuerfreier Verkauf wäre möglich gewesen, wurde aber nicht erkannt
Kostenlose Prüfung: Wann ist Ihr Verkauf steuerfrei?
Geben Sie Ihr Kaufdatum in unseren Fristrechner ein — sofortiges Ergebnis, keine Registrierung nötig.
So berechnen Sie Ihre SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →
Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Spekulationsgewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten minus AfA-Korrekturen.
Auf diesen Gewinn wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Gewinn von 100.000 € ergibt sich eine Steuerlast von rund 42.000 €. Der kostenlose Rechner auf dieser Seite liefert eine erste Orientierung — für eine verbindliche Berechnung empfiehlt sich ein Steuerberater.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der Spekulationssteuer
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle:
- ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →: Der Erbe tritt in die HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen → des Erblassers ein. Hat der Erblasser die Immobilie bereits 7 Jahre gehalten, müssen nur noch 3 weitere Jahre abgewartet werden.
- Schenkung: Bei Schenkungen unter Lebenden beginnt die Frist mit dem Erwerb durch den Schenker neu zu laufen.
- GmbH-Eigentum: Immobilien im Betriebsvermögen einer GmbH unterliegen nicht der Spekulationsfrist.
- Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → 600 €: Gewinne unter 600 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.