Immobilie an Kind schenken und Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Nach einer SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist des Schenkers — die Haltezeit wird also weiter mitgezählt. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

Schenkung einer Immobilie: Die Grundidee

Viele Eltern schenken Kindern Immobilien zu Lebzeiten, um Erbschaftsteuer zu vermeiden. Der steuerfreie Schenkungsfreibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro alle 10 Jahre. Bei Immobilien über diesem Wert können gestaffelte Schenkungen Steuer sparen.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Spekulationsfrist nach Schenkung: Was gilt?

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Bei einer Schenkung tritt der Beschenkte in die Fußstapfen des Schenkers — auch steuerlich:

  • Die 10-Jahres-Frist beginnt nicht neu beim Beschenkten
  • Der Beschenkte übernimmt das Kaufdatum des Schenkers
  • Läuft die Frist noch, läuft sie beim Kind weiter
  • Ist die Frist schon abgelaufen: Das Kind kann sofort steuerfrei verkaufen

Rechenbeispiel: Schenkung kurz vor SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen →

Vater kauft 2016, Frist endet 2026. Er verschenkt 2024 an Tochter. Tochter übernimmt 2016 als Kaufdatum. Wenn Tochter 2027 verkauft: steuerfrei (>10 Jahre ab 2016). Wenn Tochter 2025 verkauft: steuerpflichtig (Frist nicht abgelaufen).

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Die Spekulationsfrist läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Sonderfall: Schenkung mit EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →

Wenn der Schenker die Immobilie selbst bewohnt und sie schenkt, verliert das Kind die Eigennutzungsausnahme — das Kind muss selbst einziehen und 2 Jahre dort wohnen, um steuerfrei verkaufen zu dürfen.

Checkliste: Schenkung und Spekulationsfrist

Die 3 häufigsten Fehler bei der Spekulationsfrist

  1. Datum verwechselt: Übergabe- statt Kaufvertragsdatum angenommen — kostet Tausende Euro Steuer
  2. Notartermin zu früh: Verkaufsvertrag wenige Tage vor Fristablauf beurkundet — volle SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →, auch bei nur einem Tag Differenz
  3. Eigennutzungsregel vergessen: Steuerfreier Verkauf wäre möglich gewesen, wurde aber nicht erkannt

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So berechnen Sie Ihre SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →

Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Spekulationsgewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten minus AfA-Korrekturen.

Auf diesen Gewinn wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Gewinn von 100.000 € ergibt sich eine Steuerlast von rund 42.000 €. Der kostenlose Rechner auf dieser Seite liefert eine erste Orientierung — für eine verbindliche Berechnung empfiehlt sich ein Steuerberater.

Ausnahmen und Sonderfälle bei der Spekulationssteuer

Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle: