Immobilien steuerfrei an Kinder übertragen ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Nach einer SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → des Schenkers — die Haltezeit wird also weiter mitgezählt. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.
Immobilien steuerfrei an Kinder übertragen: Schenkung, HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen → und Planung

Eine Immobilienschenkung ist steuerlich komplex – und die Spekulationsfrist spielt dabei eine entscheidende Rolle. Die wichtigste Regel: Bei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers. Die Frist läuft also weiter – sie beginnt nicht neu.
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Fristübernahme bei Schenkung: Was das bedeutet
Beispiel: Ihr Elternteil kaufte die Wohnung 2018 und vermietet sie seitdem. Es schenkt Ihnen die Immobilie 2024. Sie möchten sie 2025 verkaufen. Fristbeginn bleibt 2018 – Sie müssen die 10-Jahres-Frist bis 2028 einhalten. Ein Verkauf 2025 wäre noch spekulationssteuerpflichtig.
Schenkung und EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →
Wenn Sie als Beschenkter selbst in die Immobilie einziehen, können Sie die Eigennutzungsregel für sich aktivieren: Bei 3 Kalenderjahren SelbstnutzungSynonym für Eigennutzung. 3-Jahres-Regelung greift, wenn Verkaufsjahr + 2 Vorjahre bewohnt.Weiterlesen → (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre) ist der Verkauf steuerfrei – unabhängig von der 10-Jahres-Frist.
Schenkung vs. ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → im Vergleich
| Merkmal | Schenkung | Erbschaft |
|---|---|---|
| Fristübernahme | Ja – Schenker-Datum gilt | Ja – Erblasser-Datum gilt |
| Eigennutzung möglich? | Ja, neu aktivierbar | Ja, neu aktivierbar |
| Schenkungsteuer | Möglich (Freibeträge!) | Erbschaftsteuer separat |
Schenkungsteuer und SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →: Zwei verschiedene Steuern
Viele verwechseln diese beiden Steuern. Die Schenkungsteuer fällt auf den Wert der geschenkten Immobilie an (je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge zwischen 20.000 € und 500.000 €). Die Spekulationssteuer entsteht erst beim späteren Verkauf der Immobilie, wenn die Haltefrist nicht eingehalten wird. Beide Steuern können gleichzeitig anfallen!
Gestaltungsmöglichkeiten
- Schenkung erst nach Fristablauf: Schenken Sie die Immobilie erst nach 10 Jahren Haltedauer – dann ist ein Verkauf durch den Beschenkten sofort steuerfrei.
- Nießbrauchvorbehalt: Der Schenker behält ein lebenslanges Wohnrecht und zieht steuerlich nicht aus der Immobilie aus.
- Ratenschenkung: Immobilienanteil schrittweise übertragen und dabei Freibeträge alle 10 Jahre neu nutzen.
Häufige Fehler bei Immobilienschenkungen
- Schenkung kurz vor dem geplanten Verkauf – die Frist übernimmt man trotzdem!
- Schenkungsteuer vergessen – FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → wird über das GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen → informiert
- Keine notarielle Beurkundung – Immobilienschenkungen müssen notariell beglaubigt sein

Wichtige Hinweise zum Abschluss
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →- § 23 EStG gilt für alle privaten Grundstücks- und Immobilienveräußerungen.
- Steuerfrei bedeutet: keine Angabe im Steuerbescheid notwendig, kein Gewinn versteuern.
- Steuerpflichtig bedeutet: Gewinn in der Einkommensteuerklärung (Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →) angeben.
- WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → (Makler, Notar, Finanzierung) können den Gewinn erheblich reduzieren.
- Der kostenlose Rechner auf der Startseite zeigt das genaue Fristende für jede Immobilie.