Haus verkaufen und dann Geld schenken — oder direkt die Immobilie verschenken? Diese Frage stellen sich viele Eigentümer, die ihr Vermögen auf Kinder oder Enkel übertragen möchten. Die Antwort hängt von Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →, Schenkungsteuer-Freibeträgen und persönlichem Einkommensteuersatz ab. Hier ist der direkte Steuervergleich beider Varianten.
Hausverkauf vor der SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →: Strategie oder Falle?
Manchmal ist es steuerlich sinnvoller, die Immobilie zu verkaufen und dann den Erlös zu verschenken — statt die Immobilie direkt zu verschenken. Die Wahl zwischen diesen Optionen hängt von Spekulationsfrist, Schenkungsteuer und persönlicher Situation ab.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Option 1: Immobilie verschenken (vor Verkauf)
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Schenker übergibt die Immobilie dem Kind. Kind übernimmt die Spekulationsfrist des Schenkers. Wenn Frist abgelaufen: Kind kann sofort steuerfrei verkaufen. Wenn Frist noch läuft: Kind zahlt SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → wenn es verkauft.
Option 2: Zuerst verkaufen, dann Geld verschenken
Schenker verkauft selbst. Wenn steuerfrei (>10 Jahre oder EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →): Optimal — voller Erlös, keine Steuer. Dann Geldschenkung an Kind: Freibetrag 400.000 Euro/Kind alle 10 Jahre steuerfrei. Über Freibetrag: Schenkungsteuer zahlen.

Wann welche Option besser ist
Schenken vor Verkauf ist besser wenn: Die Immobilie bereits steuerfrei ist (> 10 Jahre), das Kind die Immobilie selbst nutzen will, die Schenkungsteuer unter der ersparten Spekulationssteuer liegt.
Verkaufen vor Schenkung ist besser wenn: Schenker ist bereits steuerfrei, Schenkungsfreibetrag reicht für den Erlös, Kind hat keine Verwendung für die Immobilie selbst.
Eigennutzung als Weg zur vorzeitigen SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen →
Wer eine vermietete Immobilie vorzeitig steuerfrei verkaufen möchte, hat eine Option: die Eigennutzungsregel.
- Mieter ausziehen lassen (Eigenbedarf oder Mietende)
- Selbst einziehen und mindestens im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren wohnen
- Verkauf dann steuerfrei — auch ohne Ablauf der 10-Jahres-Frist
- Kauf 2019, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → 2019–2022, Eigennutzung ab 2023
- Steuerfreier Verkauf möglich ab: 2026 (3 Jahre Eigennutzung erfüllt)
- Ohne Eigennutzung: Steuerpflichtig bis 2029 (10 Jahre ab Kauf)
- Zeitgewinn durch Eigennutzung: 3 Jahre früher steuerfrei
Details zur Eigennutzungsregel und zum genauen Fristablauf: Zum Fristrechner.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung
Wer die Spekulationsfrist nicht ganz abwarten kann, hat verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten:
- Kaufdatum genau prüfen: Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht das Datum der Eigentumsumschreibung im GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen →.
- Eigennutzung einplanen: Selbst kurze Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie im Vorjahr kann die SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → aufheben — bei konsequenter Nutzung sogar schon nach 3 Kalenderjahren.
- Verluste verrechnen: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können mit dem Spekulationsgewinn verrechnet werden.
- Verkaufstermin wählen: Liegt der 10-Jahrestag im laufenden Quartal, lohnt sich das Warten um wenige Wochen — die Einsparung kann fünfstellig sein.
Praktische Tipps zur Steueroptimierung
Wer die Spekulationsfrist nicht ganz abwarten kann, hat verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten:
- Kaufdatum genau prüfen: Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht das Datum der Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
- Eigennutzung einplanen: Selbst kurze Eigennutzung im Verkaufsjahr sowie im Vorjahr kann die Steuerpflicht aufheben — bei konsequenter Nutzung sogar schon nach 3 Kalenderjahren.
- Verluste verrechnen: Verluste aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften können mit dem Spekulationsgewinn verrechnet werden.
- Verkaufstermin wählen: Liegt der 10-Jahrestag im laufenden Quartal, lohnt sich das Warten um wenige Wochen — die Einsparung kann fünfstellig sein.
Wichtige Hinweise zum Abschluss
- § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → gilt für alle privaten Grundstücks- und Immobilienveräußerungen.
- Steuerfrei bedeutet: keine Angabe im Steuerbescheid notwendig, kein Gewinn versteuern.
- Steuerpflichtig bedeutet: Gewinn in der Einkommensteuerklärung (Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →) angeben.
- WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → (Makler, Notar, Finanzierung) können den Gewinn erheblich reduzieren.
- Der kostenlose Rechner auf der Startseite zeigt das genaue Fristende für jede Immobilie.