Eltern-Kind SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → Immobilie ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Nach einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → des Schenkers — die Haltezeit wird also weiter mitgezählt. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

Eltern-Kind Schenkung: Was passiert mit der Spekulationsfrist?

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → – Regeln und Praxis.

Eine der häufigsten Fragen in der Immobilienplanung: Kann ich meine Immobilie an mein Kind schenken, um die Spekulationsfrist zu umgehen? Die kurze Antwort: Nein – die Frist läuft weiter. Aber es gibt interessante Gestaltungsmöglichkeiten.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Schenkung = Fristunterbrechung? Nein!

Das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → kennt diesen Trick und hat ihn gesetzlich geschlossen. Bei einer Schenkung tritt der Beschenkte in die steuerliche Haltedauer des Schenkers ein (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Das bedeutet: Kaufst du 2018, schenkst du 2022 an dein Kind – das Kind muss die restlichen 6 Jahre der 10-Jahres-Frist noch abwarten (bis 2028).

Was die Schenkung trotzdem bringt

Auch wenn die Spekulationsfrist nicht umgangen wird, hat eine Schenkung unter Lebenden erhebliche Vorteile:

Schenkungsteuer-Freibeträge 2024

Die Freibeträge für Schenkungen an Kinder (§ 16 ErbStG):

  • Kind: 400.000 € – alle 10 Jahre
  • Enkel: 200.000 € – alle 10 Jahre
  • Ehepartner: 500.000 € – alle 10 Jahre

Bei einer Immobilie im Wert von 380.000 € entfällt keine Schenkungsteuer, wenn der Freibetrag nicht bereits anderweitig aufgebraucht wurde.

Selbstgenutzte Immobilie: Sonderregel

Eltern, die eine Immobilie an ein Kind schenken, das anschließend selbst darin wohnt, profitieren von einer Ausnahme: Beim Erbfall (nicht Schenkung) bleibt eine selbstgenutzte Wohnimmobilie vollständig steuerfrei – wenn das Kind 10 Jahre darin wohnt (§ 13 Abs. 1 Nr. 4c ErbStG).

Nießbrauchvorbehalt: Schenken und trotzdem Miete kassieren

Du kannst die Immobilie an dein Kind schenken, aber dir den Nießbrauch vorbehalten – du wohnst weiterhin darin oder kassierst die Miete. Die Schenkung reduziert den Wert für die Schenkungsteuer, weil das Nießbrauchrecht abgezogen wird.

Beispiel: Immobilienwert 400.000 €, Nießbrauchwert 120.000 € → Schenkungswert nur 280.000 € → unter Freibetrag → keine Schenkungsteuer.

Wichtige Punkte für die Steuerplanung

Checkliste: Immobilienschenkung an Kinder

  • ☑ Wert der Immobilie ermitteln (Verkehrswert, Ertragswert)
  • ☑ Schenkungsteuerfreibetrag prüfen (400.000 € pro Kind)
  • ☑ Nießbrauchvorbehalt einplanen wenn sinnvoll
  • ☑ Spekulationsfrist des Schenkers auf Kind übertragen prüfen
  • ☑ Notar und Steuerberater einschalten

Steueroptimierung vor Immobilienverkauf: 5 wirksame Maßnahmen

Weiterführend: kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner · Eigennutzungsregel

Was beim steuerpflichtigen Verkauf abgezogen werden kann

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

Jetzt kostenlos berechnen →

Wer vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen muss oder will, hat legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Diese Abzüge sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns wichtig:

Optimiertes Beispiel: Alle Abzüge nutzen

  • Kaufpreis 2019: 290.000 €
  • Kaufnebenkosten: 21.500 € (GrESt 6,5 % + Notar + Makler)
  • Renovierungen seit 2019: 18.000 €
  • Verkaufserlös 2024: 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 70.500 € (statt 110.000 € ohne Abzüge)
  • Steuerersparnis: 16.590 € (42 % von 39.500 €)

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben:

Nutzen Sie den kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner auf der Startseite, um Ihr persönliches Fristende sekundengenau zu berechnen. Geben Sie einfach Kaufdatum, Nutzungsart und geplantes Verkaufsdatum ein — der Rechner zeigt Ihnen sofort, ob der Verkauf steuerfrei möglich ist oder welche Steuer anfallen würde. So können Sie den optimalen Verkaufszeitpunkt konkret planen und teure Fehler vermeiden.

Alle Angaben auf dieser Seite basieren auf § 23 EStG in der aktuellen Fassung. Bei individuellen steuerlichen Fragen empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht, da persönliche Umstände — wie Teilvermietung, Schenkung oder Erbschaft — die Steuerberechnung erheblich beeinflussen können.