Immobilienschenkung an Kinder ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Nach einer SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → übernimmt der Beschenkte die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → des Schenkers — die Haltezeit wird also weiter mitgezählt. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

Immobilie an Kinder schenken: Steuerliche Folgen im Überblick

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → – Regeln und Praxis.

Wer eine Immobilie zu Lebzeiten an Kinder oder Enkel übergibt, möchte meist Erbschaftsteuer sparen und das Vermögen rechtzeitig übertragen. Dabei spielen SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → und Schenkungsteuer eine wichtige Rolle.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Grundsatz: Schenkung = kein Veräußerungsvorgang

Eine Schenkung ist keine entgeltliche Veräußerung. Der Schenkende zahlt keine Spekulationssteuer – die Schenkung löst § 23 EStG nicht aus. Die Frist des Schenkenden läuft beim Beschenkten weiter.

Frist nach Schenkung: Übernahme der Restfrist

Das Kind übernimmt die Restfrist des Elternteils. Wenn die Eltern die Immobilie 2016 gekauft haben und 2022 verschenken, läuft die Frist für das Kind bis 2026 weiter. Verkauf vor 2026 = Spekulationssteuer für das Kind!

Freibeträge Schenkungsteuer

BeziehungFreibetragTurnus
Eltern an Kind400.000 €Alle 10 Jahre
Großeltern an Enkel200.000 €Alle 10 Jahre
Ehepartner500.000 €Alle 10 Jahre

Bei welchem Immobilienwert fällt Schenkungsteuer an?

Bei einer Immobilie im Wert von 350.000 € an ein Kind fällt keine Schenkungsteuer an (Freibetrag 400.000 €). Bei 600.000 € würden 200.000 € der Schenkungsteuer unterliegen (Steuersatz: 11% bei Kindern = 22.000 €).

Nießbrauchsvorbehalt: Schenkung mit Schutz

Sie schenken die Immobilie, behalten aber das Recht, darin zu wohnen oder Mieteinnahmen zu kassieren (Nießbrauch). Der kapitalisierte Nießbrauchswert mindert die Schenkungsteuerbemessungsgrundlage erheblich – ein sehr effizientes Steuergestaltungsinstrument.

Optimale Strategie

Schenken Sie die Immobilie erst nach Ablauf der 10-Jahres-Spekulationsfrist. Dann kann das Kind sofort steuerfrei verkaufen – und falls der Wert unter 400.000 € liegt, auch ohne Schenkungsteuer. Doppelter Steuergewinn.

Häufige Fragen zum Thema

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Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: