SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → ja oder nein? Das hängt von Kaufdatum, Nutzungsart und Verkaufszeitpunkt ab. Dieser Ratgeber erklärt Geschwister erben gemeinsam Schritt für Schritt — damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, bevor Sie handeln.
Geschwister erben gemeinsam: Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → bei Erbengemeinschaft unter Geschwistern

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ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → und Spekulationsfrist: Frist läuft weiter
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Einer der häufigsten Irrtümer beim Immobilien-Erbe: Viele Erben glauben, die 10-Jahres-Spekulationsfrist beginne mit dem Erbfall neu. Das ist falsch – und dieser Irrtum kann teuer werden.
Die Rechtslage: Fristübergang beim Erben
Gemäß § 23 EStG tritt der Erbe in die steuerliche Situation des Erblassers ein. Die Spekulationsfrist, die der Erblasser begonnen hatte, läuft für den Erben weiter. Hat der Erblasser die Immobilie 2010 gekauft und ist 2018 verstorben, läuft die Frist noch bis 2020 – und ein Verkauf vor 2020 ist für den Erben steuerpflichtig.
Praxisbeispiel: Erbe verkauft zu früh
- Vater kauft Wohnung 2015 (250.000 €), verstirbt 2022
- Tochter erbt und will 2023 schnell verkaufen (310.000 €)
- Spekulationsfrist läuft bis 2025 (10 Jahre ab 2015)
- Steuerpflichtiger Gewinn: 60.000 € → Steuer ca. 25.200 € (42 %)
- Hätte sie bis 2025 gewartet: 0 € Steuer
Mehrere Erben: Erbengemeinschaft und Verkauf
Bei mehreren Erben wird der Gewinn anteilig auf jeden Miterben verteilt und mit dessen persönlichem Steuersatz versteuert. Das kann vorteilhaft sein, wenn ein Erbe wenig verdient. Gleichzeitig muss die Erbengemeinschaft über den Verkauf einig sein – fehlende Einigkeit kann zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Abfindung eines Miterben: Gilt als Anschaffung eines weiteren Anteils – neue Teil-Spekulationsfrist beginnt
- Erbauseinandersetzung: Reale Teilung ohne Versilberung gilt nicht als Veräußerung – keine Steuer
- Eigennutzungs-Check: Hat ein Erbe die geerbte Immobilie selbst bewohnt? Dann greift ggf. die Eigennutzungsregel
Spekulationsfrist richtig berechnen: Schritt für Schritt
Die korrekte Berechnung der Spekulationsfrist ist der erste Schritt zur Steueroptimierung. Ausgangspunkt ist immer das Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht der Eintrag ins GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen →, nicht die Schlüsselübergabe, nicht die erste Ratenzahlung. Maßgeblich ist ausschließlich der Tag, an dem der Notar den KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → beurkundet hat.
Von diesem Datum aus läuft die Frist 10 volle Jahre (bei Kapitalanlagen) bzw. kann unter bestimmten Umständen durch EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → deutlich verkürzt werden. Den exakten Ablauftag ermittelt der Rechner oben auf dieser Seite – einfach Kaufdatum eingeben und sofort das Ergebnis sehen.
- Startpunkt: Datum des notariellen Kaufvertrags
- Endpunkt: Datum des notariellen Verkaufsvertrags
- 10 Jahre: Kapitalanlage / nicht selbst genutzt
- 3 Jahre: Eigennutzung (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre bewohnt)
Häufige Fragen zu Geschwister erben gemeinsam: Spekulationsfrist bei
Zählt das Grundbucheintragsdatum für die Spekulationsfrist?
Nein. Maßgeblich ist ausschließlich das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Grundbucheintrag. Der Grundbucheintrag erfolgt oft Wochen oder Monate nach dem Notar-Termin – steuerlich irrelevant.
Was passiert bei einem Verkauf kurz vor Fristablauf?
Wer eine Woche zu früh verkauft, muss den vollen Gewinn versteuern. Es gibt keine anteilige Berechnung. Deshalb lohnt es sich, den exakten Fristablauf zu kennen und den Notartermin entsprechend zu planen.
Kann ich die Spekulationsfrist durch SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → umgehen?
Nein. Bei einer Schenkung tritt der Beschenkte in die steuerliche Fristposition des Schenkers ein (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Schenkung "setzt die Uhr nicht zurück" – der ursprüngliche Kaufzeitpunkt bleibt maßgeblich.