WBS und Sozialwohnungen: Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → bei geförderten Wohnimmobilien ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Die Spekulationsfrist von 10 Jahren nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → schützt vor SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → — mit Ausnahmen für Eigennutzer nach der 3-Jahres-Regel. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

WBS und Sozialwohnungen: Spekulationsfrist bei geförderten Wohnimmobilien

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

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Sozialwohnung und Spekulationsfrist: Preisbindung vs. Steuerpflicht

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Sozialwohnungen (Wohnungen mit Preisbindung nach dem Wohnraumfördergesetz) unterliegen denselben steuerlichen Regeln wie freie Wohnungen. Die Mietpreisbindung ändert nichts an der Spekulationsfrist.

Was die Preisbindung bedeutet

Solange eine Wohnung der Sozialbindung unterliegt, darf sie nur zu bestimmten Mietpreisen vermietet werden. Diese Bindung endet nach einer festgelegten Laufzeit (meist 20–35 Jahre) oder wenn die Fördermittel zurückgezahlt werden. Nach Ende der Bindung sind volle Marktmieten möglich.

Verkauf einer Sozialwohnung

Ein Verkauf ist grundsätzlich möglich — aber der Käufer übernimmt die laufende Sozialbindung. Das drückt den Kaufpreis, da der Käufer die Mietbeschränkung erbt. Erst nach Ablauf der Bindungsfrist oder nach vorzeitiger Ablösung kann die Wohnung zu Marktpreisen verkauft werden.

Spekulationsfrist bleibt unberührt

  • Fristbeginn: Kaufvertragsdatum (unabhängig von Sozialbindung)
  • Nach 10 Jahren: Steuerfrei — auch bei Sozialwohnung
  • Eigennutzungsregel: Gilt auch bei zuvor gebundenen Wohnungen

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben:

Spekulationsfrist richtig berechnen: Schritt für Schritt

Die korrekte Berechnung der Spekulationsfrist ist der erste Schritt zur Steueroptimierung. Ausgangspunkt ist immer das Datum des notariellen Kaufvertrags – nicht der Eintrag ins Grundbuch, nicht die Schlüsselübergabe, nicht die erste Ratenzahlung. Maßgeblich ist ausschließlich der Tag, an dem der Notar den Kaufvertrag beurkundet hat.

Von diesem Datum aus läuft die Frist 10 volle Jahre (bei Kapitalanlagen) bzw. kann unter bestimmten Umständen durch Eigennutzung deutlich verkürzt werden. Den exakten Ablauftag ermittelt der Rechner oben auf dieser Seite – einfach Kaufdatum eingeben und sofort das Ergebnis sehen.

  • Startpunkt: Datum des notariellen Kaufvertrags
  • Endpunkt: Datum des notariellen Verkaufsvertrags
  • 10 Jahre: Kapitalanlage / nicht selbst genutzt
  • 3 Jahre: Eigennutzung (Verkaufsjahr + 2 Vorjahre bewohnt)

Häufige Fragen zu WBS und Sozialwohnungen: Spekulationsfrist bei gef

Zählt das Grundbucheintragsdatum für die Spekulationsfrist?

Nein. Maßgeblich ist ausschließlich das Datum des notariellen Kaufvertrags, nicht der Grundbucheintrag. Der Grundbucheintrag erfolgt oft Wochen oder Monate nach dem Notar-Termin – steuerlich irrelevant.

Was passiert bei einem Verkauf kurz vor Fristablauf?

Wer eine Woche zu früh verkauft, muss den vollen Gewinn versteuern. Es gibt keine anteilige Berechnung. Deshalb lohnt es sich, den exakten Fristablauf zu kennen und den Notartermin entsprechend zu planen.

Kann ich die Spekulationsfrist durch SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → umgehen?

Nein. Bei einer Schenkung tritt der Beschenkte in die steuerliche Fristposition des Schenkers ein (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Schenkung "setzt die Uhr nicht zurück" – der ursprüngliche Kaufzeitpunkt bleibt maßgeblich.