Eine ScheidungÜbertragung der Immobilie an den Ex-Partner kann Spekulationssteuerpflicht auslösen.Weiterlesen → zwingt viele Paare zum Hausverkauf — steuerlich ist das oft kein Problem. Wer das gemeinsame Haus als Hauptwohnsitz genutzt hat, kann die Eigennutzungsausnahme geltend machen. Komplizierter wird es wenn einer der Partner schon ausgezogen ist.

Scheidung Hausverkauf Spekulationsfrist Steuer
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → Immobilien § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — Steuer beim Verkauf

Der Normalfall: Beide haben bis kurz vor Verkauf im Haus gewohnt

Wenn beide Ehepartner das Haus bis zum Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt haben (oder bis kürzlich), greift die Eigennutzungsausnahme für beide. Das gilt auch wenn der Verkauf durch die Scheidung erzwungen wurde — steuerlich ist der Anlass irrelevant.

Problem: Ein Partner ist schon ausgezogen

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Wenn einer der Partner schon vor Jahresbeginn ausgezogen ist, könnte seine EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → unterbrochen sein. Entscheidend ist: Hat er im Verkaufsjahr und in den beiden Kalenderjahren davor im Haus gewohnt? Ein Auszug im Verkaufsjahr selbst ist in der Regel unschädlich.

Wer zahlt welchen Anteil der Steuer?

Wenn beide Eigentümer sind (Bruchteilsgemeinschaft oder Gütergemeinschaft), zahlt jeder auf seinen Anteil am Gewinn Steuer — entsprechend seiner Eigentümerquote. Ein Ehepartner der die Eigennutzungsvoraussetzung nicht erfüllt, zahlt auf seinen Anteil SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →; der andere nicht.

Was wenn das Haus noch keine 10 Jahre gehalten wird?

Bei Verkauf vor Ablauf der 10-Jahres-Frist und fehlender Eigennutzung eines Partners kann für diesen Spekulationssteuer anfallen. Hier lohnt sich steuerrechtliche Beratung — besonders wenn die Eigennutzung aus Scheidungsgründen unterbrochen wurde.

Mehr zur Eigennutzung: Eigennutzungsregel im Detail. Frist prüfen: Spekulationsfrist-Rechner.