Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.Vermietungsnachweis: Was das Finanzamt sehen will
Als Vermieter musst du deine Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt nachweisen – und zwar so, dass ein Prüfer die Zahlen nachvollziehen kann. Fehlende Nachweise können bei einer Betriebsprüfung teuer werden.
Das Finanzamt hat ein Auge auf Leerstand. Wenn eine Wohnung leer steht und du trotzdem Werbungskosten geltend machst, musst du die Vermietungsabsicht belegen:
Inserate auf Immoscout24, Immowelt (Screenshots aufheben)
Makler-Beauftragungsvertrag
Dokumentation von Besichtigungsterminen
Briefwechsel mit Mietinteressenten
Aufbewahrungspflichten
Steuerlich relevante Unterlagen musst du 10 Jahre aufbewahren. Das gilt für Kaufvertrag, Mietverträge, Abrechnungen, Belege.
Tipp: Digitale Buchhaltung
Tools wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder eine einfache Excel-Tabelle helfen, Einnahmen und Ausgaben sauber zu tracken. Je ordentlicher deine Aufzeichnungen, desto einfacher die Steuererklärung.
Checkliste: Vermietungs-Dokumentation
☑ Mietvertrag aufbewahren (10 Jahre)
☑ Kontoauszüge: Mietzahlungen dokumentiert
☑ Nebenkostenabrechnung jährlich erstellen
☑ Zinsbescheinigung von der Bank anfordern
☑ Reparaturrechnungen sammeln
☑ Leerstand: Inserate und Kommunikation dokumentieren
Finanzamt-Prüfung beim Immobilienverkauf: Was wird kontrolliert?
Wer vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen muss oder will, hat legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Diese Abzüge sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns wichtig:
Steuerpflichtiger Gewinn: 70.500 € (statt 110.000 € ohne Abzüge)
Steuerersparnis: 16.590 € (42 % von 39.500 €)
Spekulationsfrist und die 10-Jahres-Regel im Detail
Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen notariellem Kaufvertrag und notariellem Verkaufsvertrag. Liegt dieser Zeitraum unter 10 Jahren und wurde die Immobilie vermietet oder fremdgenutzt, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer mit dem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → des Verkäufers.
Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie der nicht bereits steuerlich abgesetzten Werbungskosten. Wertsteigerungen aus Sanierungen, die als Werbungskosten abgezogen wurden, können den Gewinn erhöhen.
Häufige Fehler beim Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist