Ob EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → oder ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → — die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → trifft fast jeden Immobilienverkäufer. Hier finden Sie alle Informationen zu Immobilie vermieten: rechtssicher erklärt auf Basis von § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →, mit konkreten Beispielen und Tipps.
Immobilie vermieten: Schritt-für-Schritt
Wer zum ersten Mal vermietet, unterschätzt häufig den bürokratischen Aufwand. Mit dieser Checkliste gehen Sie strukturiert vor und vermeiden typische Anfängerfehler.

Phase 1: Vor der Vermietung
Weiterführend: 10-Jahres-Frist im Detail · Eigennutzungsregel
Checkliste Immobilienvermietung: Was Eigentümer wissen müssen
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Vor der ersten Vermietung gibt es viele rechtliche und steuerliche Weichen zu stellen. Diese Checkliste deckt die wichtigsten Punkte ab.
Vor der ersten Vermietung
- KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen →: Datum sichern (Fristbeginn Spekulationsfrist)
- Energieausweis: Vorhanden? Gültig? Pflicht bei Neuvermietung
- Mietvertrag: Schriftlich, mit allen Pflichtangaben (Kaltmiete, NK-Vorauszahlung, Indexierung)
- Übergabeprotokoll: Immer schriftlich mit Fotos
- Steuernummer: Beim FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → für Vermietungseinkünfte registrieren
Laufend im Blick behalten
- Anlage V jährlich ausfüllen: Mieteinnahmen, WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →, AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen →
- Belege sammeln: Alle Reparaturrechnungen, Verwaltungskosten
- Nebenkostenabrechnung: Jährlich bis 31.12. des Folgejahres
- Spekulationsfrist: Kaufdatum + 10 Jahre = steuerfreier Exit ab diesem Tag
Nutzen Sie unseren Fristrechner um Ihren steuerfreien Verkaufstag zu berechnen.
Checkliste: Immobilie rechtssicher vermieten
- Mietvertrag prüfen: Schriftform, Mietkaution (max. 3 Nettokaltmieten), Kündigungsfristen
- Wohnungsübergabe: Übergabeprotokoll mit Fotos, Zählerständen und Schlüsselübergabe
- Betriebskostenabrechnung: Jährlich bis 31.12. des Folgejahres — Frist verpasst = kein Nachforderungsrecht
- Schönheitsreparaturen: Starre Fristen (3/5/7 Jahre) sind unwirksam — nur flexible Klauseln halten
- Mieterhöhung: Max. 20% in 3 Jahren (Kappungsgrenze), Mietspiegel-Begründung erforderlich
Steuer: Was Sie als Vermieter absetzen können
Alle Aufwendungen für das Mietobjekt mindern Ihre Steuerlast:
- Zinsen und Tilgungsnebenkosten des Hypothekendarlehens
- Gebäudeabschreibung (AfA): 2% p.a. bei Baujahr nach 1924
- Reparaturen, Hausverwaltung, Versicherungen, Grundsteuer
- Werbungskosten: Fahrtkosten, Fachbücher, Steuerberaterhonorar
Die Spekulationsfrist beträgt bei Vermietung 10 Jahre ab Kaufvertrag. Nutzen Sie unseren kostenlosen Fristrechner für Ihr Kaufdatum.
Häufige Fehler beim Erstvermieter
- Mietkaution nicht separat auf Treuhandkonto angelegt (gesetzlich vorgeschrieben)
- Einnahmen aus Nebenkostenvorauszahlungen nicht als Einkommen deklariert
- Renovierungskosten als Sofortabzug statt aktivierungspflichtige Herstellungskosten gebucht
So berechnen Sie Ihre persönliche Spekulationsfrist
Der Fristbeginn ist das Datum des notariellen Kaufvertrags — nicht die Schlüsselübergabe oder Grundbucheintragung. Addieren Sie exakt 10 Jahre: Das ist Ihr frühestes steuerfreies Verkaufsdatum.
- Kaufvertragsdatum heraussuchen: Genaue Beurkundung notieren
- 10 Jahre addieren: Der erste steuerfreie Tag liegt exakt an diesem Datum
- Eigennutzungs-Option prüfen: Im Verkaufsjahr und den zwei Vorjahren selbst bewohnt?
- Kosten dokumentieren: Nebenkosten, Renovierungen und Verkaufskosten reduzieren den Gewinn
Nutzen Sie unseren kostenlosen Fristrechner für Ihr genaues Datum. Lesen Sie auch: 10-Jahres-Frist berechnen.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle:
- Erbschaft: Der Erbe tritt in die HaltefristDauer zwischen Kauf und Verkauf. 10 Jahre Minimum für steuerfreien Verkauf bei Vermietung.Weiterlesen → des Erblassers ein. Hat der Erblasser die Immobilie bereits 7 Jahre gehalten, müssen nur noch 3 weitere Jahre abgewartet werden.
- SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →: Bei Schenkungen unter Lebenden beginnt die Frist mit dem Erwerb durch den Schenker neu zu laufen.
- GmbH-Eigentum: Immobilien im Betriebsvermögen einer GmbH unterliegen nicht der Spekulationsfrist.
- Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → 600 €: Gewinne unter 600 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
Ausnahmen und Sonderfälle bei der Spekulationssteuer
Das Gesetz kennt mehrere Ausnahmetatbestände, bei denen keine Spekulationssteuer anfällt. Neben der Eigennutzungsregel gibt es weitere relevante Fälle:
- Erbschaft: Der Erbe tritt in die Haltefrist des Erblassers ein. Hat der Erblasser die Immobilie bereits 7 Jahre gehalten, müssen nur noch 3 weitere Jahre abgewartet werden.
- Schenkung: Bei Schenkungen unter Lebenden beginnt die Frist mit dem Erwerb durch den Schenker neu zu laufen.
- GmbH-Eigentum: Immobilien im Betriebsvermögen einer GmbH unterliegen nicht der Spekulationsfrist.
- Freigrenze 600 €: Gewinne unter 600 € im Kalenderjahr bleiben steuerfrei.
So berechnen Sie Ihre Spekulationssteuer
Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Spekulationsgewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten minus AfA-Korrekturen.
Auf diesen Gewinn wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Gewinn von 100.000 € ergibt sich eine Steuerlast von rund 42.000 €. Der kostenlose Rechner auf dieser Seite liefert eine erste Orientierung — für eine verbindliche Berechnung empfiehlt sich ein SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen →.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
- Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre bei Vermietung und 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung.
- Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags — nicht die Grundbucheintragung.
- Bei Erbschaft übernimmt der Erbe das Kaufdatum des Erblassers.
- Die Freigrenze von 600 Euro gilt pro Person und Steuerjahr.
- Verluste können nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden, nicht mit Mieteinnahmen.