Viele Paare fragen sich bei einer ScheidungÜbertragung der Immobilie an den Ex-Partner kann Spekulationssteuerpflicht auslösen.Weiterlesen →: Löst die Übertragung der gemeinsamen Immobilie SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → aus? Die gute Nachricht: Nein — in der Regel nicht. Der Gesetzgeber hat für Scheidungen eine besondere Regelung vorgesehen, die verhindert, dass Trennung und Immobilienübertragung zur Steuerfalle werden.
✓ Übertragung im Zugewinnausgleich: steuerneutral, Frist läuft weiter
✓ Kaufdatum des Ersterwerbers gilt für den übernehmenden Partner
✗ Verkauf an Dritten innerhalb der Frist: volle SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →
✗ Verkauf über AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → hinaus: möglicher Gewinn
Grundregel: Scheidungsübertragung ist kein Verkauf
Das Einkommensteuergesetz wertet eine Immobilienübertragung zwischen Ehepartnern im Rahmen des Zugewinnausgleichs nicht als steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft. Voraussetzung: Die Übertragung erfolgt im Rahmen der Scheidung und nicht zu einem überhöhten Preis (also nicht als verdeckter Verkauf).
Konsequenz: Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → läuft unverbrochen weiter. Hatte Ehepartner A die Immobilie im Jahr 2018 gekauft und überträgt sie 2024 im Rahmen der Scheidung auf Ehepartner B, zählt für B das Kaufdatum 2018 — nicht 2024. B könnte ab 2028 steuerfrei verkaufen.
Rechenbeispiel: Scheidung 2024, Verkauf 2027
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →| Ereignis | Datum | Steuerlich relevant? |
|---|---|---|
| Kauf durch A | März 2017 | Startpunkt der 10-Jahres-Frist |
| Scheidung: A überträgt auf B | Juni 2024 | ✓ Steuerneutral — Frist läuft weiter |
| B verkauft Immobilie | April 2027 | ✓ Steuerfrei (10 Jahre seit März 2017) |
| B verkauft Immobilie vorzeitig | Januar 2025 | ✗ Steuerpflichtig (Frist läuft bis März 2027) |

Sonderfall: Verkauf des gemeinsamen Eigenheims bei Scheidung
Wenn sich beide Ehepartner entscheiden, das gemeinsame Haus zu verkaufen — an einen Dritten — gelten die normalen Spekulationssteuer-Regeln. War das Haus das gemeinsame Eigenheim (EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →), greift die Eigennutzungsausnahme: steuerfrei, wenn im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
Nutzte einer der Partner die Immobilie nach der Trennung nicht mehr (Auszug), könnte die Eigennutzungsausnahme für diesen Teil entfallen — SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → konsultieren.
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