Ein MehrfamilienhausJe Wohneinheit gelten die normalen Spekulationsfristen separat.Weiterlesen → vollständig steuerfrei zu verkaufen ist am einfachsten durch Abwarten der 10-Jahres-Frist möglich. Bei EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → einer der Einheiten greift die 3-Jahres-Regel nur anteilig — der Rest bleibt steuerpflichtig bis die Frist abläuft.

Mehrfamilienhaus steuerfrei verkaufen Frist
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → & Steuer beim Immobilienverkauf — § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →

Der einfachste Weg: 10 Jahre halten

Nach 10 Jahren ist das gesamte Mehrfamilienhaus unabhängig von der Nutzungsart steuerfrei verkäuflich. Das gilt für vollständig vermietete MFHs genauso wie für gemischt genutzte. Die 10-Jahres-Frist beginnt mit dem Notartermin beim Kauf.

Eigennutzung einer Einheit: Nur anteilig steuerfrei

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Bei einem Dreifamilienhaus mit drei gleichen Wohnungen (je 33,3 %) und Eigennutzung einer Einheit:

  • Eigengenutzte Einheit (33,3 %): steuerfrei bei 3-Jahres-Eigennutzung
  • Vermietete Einheiten (66,7 %): steuerpflichtig bis zur 10-Jahres-Frist

Welche Kosten reduzieren die Steuerlast beim MFH-Verkauf?

Steuerliche Gestaltung vor dem Verkauf

Bei einem kurz vor der SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen → stehenden MFH lohnt sich manchmal das kurzzeitige Einziehen in eine der Einheiten — dadurch wird zumindest dieser Anteil sofort steuerfrei. SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → konsultieren!

Zum Thema Spekulationsfrist allgemein: Spekulationsfrist einfach erklärt. Details zur Eigennutzung: Eigennutzungsregel im Detail.

10-Jahres-Frist beim Mehrfamilienhaus: So funktioniert es

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt auch für Mehrfamilienhäuser (MFH) im Privatvermögen. Kaufen Sie ein Mehrfamilienhaus und halten es mindestens 10 Jahre, ist der Verkauf steuerfrei — unabhängig davon, ob es vollständig vermietet war. Das Kaufdatum ist das notarielle Kaufvertragsdatum.

Wichtige Einschränkung: Die 3-Jahres-Eigennutzungsausnahme gilt beim MFH nur für den selbst genutzten Anteil. Wenn Sie im EG wohnen und das OG vermieten, ist nur der Gewinn des selbst genutzten Anteils steuerfrei — der vermietete Anteil unterliegt der SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →, sofern die 10 Jahre nicht erreicht sind.

Gewerblicher GrundstückshandelAb 3+ Objekte in 5 Jahren: Finanzamt wertet Verkäufe als Gewerbe → Gewerbesteuer + Einkommensteuer.Weiterlesen →: Wann wird der MFH-Verkauf gewerblich?

Beim Mehrfamilienhaus ist die 3-Objekte-GrenzeAb 3 verkauften Objekten in 5 Jahren droht gewerblicher Grundstückshandel und höhere Steuerlast.Weiterlesen → besonders relevant: Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien verkauft, kann als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden. Das bedeutet Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer — und der Verkauf ist nicht mehr nach § 23 EStG, sondern als Gewerbebetrieb zu versteuern. Beim MFH kann jede Wohneinheit oder das gesamte Objekt als "Objekt" zählen.

MFH in GmbH vs. Privatvermögen: Was lohnt sich mehr?

StrukturSteuer bei VerkaufSteuer nach 10 Jahren (Privat)
Privatvermögen (Spitzensteuersatz)42–45 %0 %
GmbH (KSt + GewSt)ca. 30 %ca. 30 % (keine Befreiung)
GmbH → Holding (§ 8b KStG)ca. 1,5 %ca. 1,5 %

Im Privatvermögen ist der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei — das ist ein einzigartiger Steuervorteil, den die GmbH-Struktur nicht bieten kann. Für den klassischen Buy-and-Hold-Investor ist das Privatvermögen langfristig fast immer günstiger.

Aufteilung in Eigentumswohnungen: Neue Spekulationsfrist?

Wer ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen (ETW) aufteilt, muss aufpassen: Durch die Teilungserklärung entstehen neue rechtliche Einheiten — und damit neue Anschaffungszeitpunkte. Das kann bedeuten, dass die bereits laufende Spekulationsfrist des MFH für die neuen ETW-Einheiten nicht angerechnet wird. In solchen Fällen beginnt die 10-Jahres-Frist neu.

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