SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → ja oder nein? Das hängt von Kaufdatum, Nutzungsart und Verkaufszeitpunkt ab. Dieser Ratgeber erklärt Mieteinnahmen und Steuern Schritt für Schritt — damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt, bevor Sie handeln.
Welche Einnahmen gehören zur SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →?
Steuerpflichtig sind alle Einnahmen aus der VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → und Verpachtung (§ 21 EStG). Das umfasst:
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt
- Kaltmiete
- Betriebskostenvorauszahlungen (auch wenn sie später teils erstattet werden)
- Sonderzahlungen des Mieters (z.B. Ablöse für Einbauküche, Gemeinschaftsantenne)
- Untermietzahlungen
- Zahlungen bei Vorzeitigem Auszug (z.B. Mietermobilschaden-Pauschale)
Nicht steuerpflichtig: Kautionszahlungen (solange sie als Sicherheit dienen und nicht vereinnahmt werden).

Was darf abgezogen werden? (WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →)
Weiterführend: 10-Jahres-Frist im Detail · Eigennutzungsregel
EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vs. Vermietung: Spekulationsfrist optimal nutzen
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Die Entscheidung zwischen Eigennutzung und Vermietung beeinflusst, welche Spekulationsfrist-Strategie für Sie am besten ist.
Selbst nutzen: 3-Jahres-Strategie
Wer eine Immobilie selbst bewohnt (oder bewohnt hat), kann unter Umständen nach nur 3 Kalenderjahren steuerfrei verkaufen. Voraussetzung: SelbstnutzungSynonym für Eigennutzung. 3-Jahres-Regelung greift, wenn Verkaufsjahr + 2 Vorjahre bewohnt.Weiterlesen → im Verkaufsjahr und in den 2 vorherigen Jahren. Das bedeutet: Wer Ende 2022 einzieht und Anfang 2025 verkauft, kann steuerfrei sein — unabhängig vom ursprünglichen KaufjahrDas Jahr des notariellen Kaufvertrags startet die Spekulationsfrist.Weiterlesen →.
Vermieten: 10-Jahres-Strategie
Die sicherere, aber längere Variante: 10 Jahre halten, dann steuerfrei verkaufen. Vorteil: Keine Einschränkung durch Mietrecht (kein Eigenbedarf nötig), planbar auf 10 Jahres-Zyklus.
| Strategie | Steuerfrei ab | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Eigennutzung 3 Jahre | Nach 3 Kj. Selbstnutzung | Tatsächlich selbst gewohnt |
| Vermietung 10 Jahre | 10 Jahre nach KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → | Keine Sonderregel nötig |
Rechner und weitere Details: Spekulationsfrist berechnen
Was vom VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen → abgezogen werden kann
Der steuerpflichtige Gewinn beim Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist lässt sich erheblich reduzieren:
- Anschaffungsnebenkosten beim Kauf: Notar, Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →, Maklercourtage
- Renovierungs- und Modernisierungskosten: Alle belegten Handwerkerrechnungen seit Kauf
- Verkaufsnebenkosten: MaklerprovisionKäufer-Maklerprovision ist Kaufnebenkosten → erhöht Anschaffungskosten → senkt Gewinn.Weiterlesen →, NotarkostenNotargebühren beim Kauf sind Kaufnebenkosten und erhöhen die steuerliche Anschaffungskostenbasis.Weiterlesen →, Inseratkosten beim Verkauf
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn Bankkredit vorzeitig abgelöst wird
Rechenbeispiel: Kaufpreis 300.000 €, Nebenkosten Kauf 24.000 €, Renovierungen 15.000 €, Verkaufsnebenkosten 12.000 €, Verkaufspreis 420.000 €. Steuerpflichtiger Gewinn: 420.000 − 300.000 − 24.000 − 15.000 − 12.000 = 69.000 € statt 120.000 €.
Spekulationssteuer berechnen · Fristrechner
Eigennutzung: Steuerfrei auch vor 10 Jahren
Wer seine Immobilie selbst bewohnt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen — auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Die Regel nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG:
- Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei unmittelbar vorangehenden Jahren
- Die Eigennutzung muss nicht durchgängig sein — Kurzunterbrechungen (Urlaub, Krankenhaus) unschädlich
- Auch temporäre Vermietungsphasen zwischen Eigennutzungszeiträumen können unschädlich sein
Praxisbeispiel: Kauf 2019, Vermietung 2019–2022, Eigennutzung ab 2023. Steuerfreier Verkauf ab 2026 (3 Jahre Eigennutzung erfüllt). Ohne Eigennutzung: erst 2029 steuerfrei.
Details: Eigennutzungsregel erklärt · Frist berechnen
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Spekulationsfrist und die 10-Jahres-Regel im Detail
Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen notariellem Kaufvertrag und notariellem Verkaufsvertrag. Liegt dieser Zeitraum unter 10 Jahren und wurde die Immobilie vermietet oder fremdgenutzt, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer mit dem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → des Verkäufers.
Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie der nicht bereits steuerlich abgesetzten Werbungskosten. Wertsteigerungen aus Sanierungen, die als Werbungskosten abgezogen wurden, können den Gewinn erhöhen.
Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel
Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die Spekulationssteuer — unabhängig von der Gesamthaltefrist.
Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte
- Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre bei Vermietung und 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung.
- Maßgeblich ist das Datum des notariellen Kaufvertrags — nicht die Grundbucheintragung.
- Bei ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → übernimmt der Erbe das Kaufdatum des Erblassers.
- Die Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → von 600 Euro gilt pro Person und Steuerjahr.
- Verluste können nur mit anderen privaten Veräußerungsgewinnen verrechnet werden, nicht mit Mieteinnahmen.