Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → Bundesländer ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → bestimmt, wann Immobiliengewinne steuerpflichtig werden — mit wichtigen Ausnahmen für Eigennutzer. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

Grunderwerbsteuer 2026: Bundesländervergleich und steuerliche Auswirkungen

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

Die Grunderwerbsteuer variiert stark zwischen den Bundesländern – von 3,5% in Bayern bis 6,5% in NRW und anderen Bundesländern. Das hat direkte Auswirkungen auf den Einstandspreis und damit auf die spätere SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →.

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Aktuelle Grunderwerbsteuersätze 2026

BundeslandGrESt-SatzBei 400.000 € Kaufpreis
Bayern, Sachsen3,5 %14.000 €
Hamburg4,5 %18.000 €
Baden-Württemberg, RLP, Sachsen-Anhalt5,0 %20.000 €
Berlin, Bremen, MV, Hessen, Brandenburg6,0 %24.000 €
NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen6,5 %26.000 €

Wie die GrESt die Spekulationssteuer beeinflusst

Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkosten – sie erhöht den steuerlichen Einstandspreis. Ein höherer Einstandspreis = geringerer Spekulationsgewinn bei gleichem Verkaufspreis.

Beispiel: Bayern vs. NRW

Kaufpreis: 400.000 €, Verkauf nach 8 Jahren für 550.000 €:

  • Bayern (3,5% GrESt): Einstandspreis 443.000 € (inkl. NK), Gewinn = 107.000 €
  • NRW (6,5% GrESt): Einstandspreis 449.000 € (inkl. NK), Gewinn = 101.000 €

Höhere GrESt in NRW = ca. 6.000 € weniger Spekulationsgewinn → ca. 2.400 € weniger Steuer (bei 40% Tarif).

Reformpläne und aktuelle Diskussion

Es gibt seit Jahren Diskussionen über eine bundeseinheitliche GrESt oder die Abschaffung für Erstkäufer. Bisher (Stand 2026) ist keine grundlegende Reform in Kraft. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Freibeträge für Erstkäufer oder Familien.

Tipp

Die GrESt beim Kauf muss als Teil der Anschaffungsnebenkosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →) angegeben werden – auch wenn der Kauf viele Jahre zurückliegt. Bewahren Sie den GrESt-Bescheid als Beleg auf.

Häufige Fragen zum Thema

Checkliste für den steuersicheren Immobilienverkauf

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Grunderwerbsteuer und Spekulationsfrist: Doppelt absetzbar?

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Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Kauf ist eine direkte Anschaffungsnebenkosten – und damit beim Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist vom Gewinn abzugsfähig. Das klingt nach doppeltem Vorteil, folgt aber klaren Regeln.

GrESt als KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →: So reduziert sie Ihren Gewinn

Beispiel: Sie kaufen 2020 für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen. GrESt: 6,5 % = 19.500 €. Verkaufen Sie 2024 (vor Fristablauf), können Sie diese 19.500 € vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen.

Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026)

BundeslandGrESt-SatzBei 300.000 €
Bayern, Sachsen3,5 %10.500 €
Hamburg4,5 %13.500 €
Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt5,0 %15.000 €
Berlin, Hessen, MV6,0 %18.000 €
NRW, Saarland, Thüringen, Brandenburg, SH6,5 %19.500 €

Häufige Frage: Gilt die GrESt auch beim Schenkungskauf?

Bei Schenkungen unter Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehegatten) fällt keine Grunderwerbsteuer an – der Freibetrag ist unbegrenzt. Das bedeutet auch: Es gibt keine GrESt als absetzbare Kaufnebenkosten. Dafür ist der Schenkungswert in der Regel niedriger als der Marktwert.

Wichtige Hinweise zum Abschluss

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: