Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → Bundesländer ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → bestimmt, wann Immobiliengewinne steuerpflichtig werden — mit wichtigen Ausnahmen für Eigennutzer. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.
Grunderwerbsteuer 2026: Bundesländervergleich und steuerliche Auswirkungen

Die Grunderwerbsteuer variiert stark zwischen den Bundesländern – von 3,5% in Bayern bis 6,5% in NRW und anderen Bundesländern. Das hat direkte Auswirkungen auf den Einstandspreis und damit auf die spätere SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen →.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt
Aktuelle Grunderwerbsteuersätze 2026
| Bundesland | GrESt-Satz | Bei 400.000 € Kaufpreis |
|---|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % | 14.000 € |
| Hamburg | 4,5 % | 18.000 € |
| Baden-Württemberg, RLP, Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 20.000 € |
| Berlin, Bremen, MV, Hessen, Brandenburg | 6,0 % | 24.000 € |
| NRW, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen | 6,5 % | 26.000 € |
Wie die GrESt die Spekulationssteuer beeinflusst
Die Grunderwerbsteuer ist eine Anschaffungsnebenkosten – sie erhöht den steuerlichen Einstandspreis. Ein höherer Einstandspreis = geringerer Spekulationsgewinn bei gleichem Verkaufspreis.
Beispiel: Bayern vs. NRW
Kaufpreis: 400.000 €, Verkauf nach 8 Jahren für 550.000 €:
- Bayern (3,5% GrESt): Einstandspreis 443.000 € (inkl. NK), Gewinn = 107.000 €
- NRW (6,5% GrESt): Einstandspreis 449.000 € (inkl. NK), Gewinn = 101.000 €
Höhere GrESt in NRW = ca. 6.000 € weniger Spekulationsgewinn → ca. 2.400 € weniger Steuer (bei 40% Tarif).
Reformpläne und aktuelle Diskussion
Es gibt seit Jahren Diskussionen über eine bundeseinheitliche GrESt oder die Abschaffung für Erstkäufer. Bisher (Stand 2026) ist keine grundlegende Reform in Kraft. In einigen Bundesländern gibt es jedoch Freibeträge für Erstkäufer oder Familien.
Tipp
Die GrESt beim Kauf muss als Teil der Anschaffungsnebenkosten in der Einkommensteuererklärung (Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →) angegeben werden – auch wenn der Kauf viele Jahre zurückliegt. Bewahren Sie den GrESt-Bescheid als Beleg auf.
Häufige Fragen zum Thema
- Was ist die Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen → bei der Spekulationssteuer? 600 € – wenn der Gewinn aus allen § 23 EStG-Transaktionen des Jahres unter diesem Betrag liegt, ist er steuerfrei.
- Was gilt bei ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →? Das Kaufdatum des Erblassers gilt weiter – die Frist beginnt nicht neu für den Erben.
- Kann ich die Spekulationssteuer durch EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vermeiden? Ja – wenn Sie die Immobilie in den 3 Kalenderjahren vor dem Verkauf selbst bewohnt haben, ist der Verkauf steuerfrei.
Checkliste für den steuersicheren Immobilienverkauf
- Kaufdatum im Notarvertrag prüfen (Fristbeginn)
- Eigennutzungszeitraum mit Belegen dokumentieren
- Alle Kaufnebenkosten-Belege aufbewahren (erhöhen Einstandspreis)
- Modernisierungskosten sammeln (können abgezogen werden)
- SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → bei größeren Gewinnen einschalten
- Verkaufsjahr mit niedrigem sonstigem Einkommen wählen
Kostenlosen Rechner nutzen
Für eine sofortige Einschätzung Ihrer Spekulationsfrist – nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner. Kaufdatum und Nutzungsart eingeben, Ergebnis in Sekunden erhalten.
Grunderwerbsteuer und Spekulationsfrist: Doppelt absetzbar?
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Die Grunderwerbsteuer (GrESt) beim Kauf ist eine direkte Anschaffungsnebenkosten – und damit beim Verkauf vor Ablauf der Spekulationsfrist vom Gewinn abzugsfähig. Das klingt nach doppeltem Vorteil, folgt aber klaren Regeln.
GrESt als KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →: So reduziert sie Ihren Gewinn
Beispiel: Sie kaufen 2020 für 300.000 € in Nordrhein-Westfalen. GrESt: 6,5 % = 19.500 €. Verkaufen Sie 2024 (vor Fristablauf), können Sie diese 19.500 € vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen.
Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026)
| Bundesland | GrESt-Satz | Bei 300.000 € |
|---|---|---|
| Bayern, Sachsen | 3,5 % | 10.500 € |
| Hamburg | 4,5 % | 13.500 € |
| Baden-Württemberg, Niedersachsen, Bremen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Berlin, Hessen, MV | 6,0 % | 18.000 € |
| NRW, Saarland, Thüringen, Brandenburg, SH | 6,5 % | 19.500 € |
Häufige Frage: Gilt die GrESt auch beim Schenkungskauf?
Bei Schenkungen unter Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder, Ehegatten) fällt keine Grunderwerbsteuer an – der Freibetrag ist unbegrenzt. Das bedeutet auch: Es gibt keine GrESt als absetzbare Kaufnebenkosten. Dafür ist der Schenkungswert in der Regel niedriger als der Marktwert.
Wichtige Hinweise zum Abschluss
- § 23 EStG gilt für alle privaten Grundstücks- und Immobilienveräußerungen.
- Steuerfrei bedeutet: keine Angabe im Steuerbescheid notwendig, kein Gewinn versteuern.
- Steuerpflichtig bedeutet: Gewinn in der Einkommensteuerklärung (Anlage SO) angeben.
- WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → (Makler, Notar, Finanzierung) können den Gewinn erheblich reduzieren.
- Der kostenlose Rechner auf der Startseite zeigt das genaue Fristende für jede Immobilie.
Checkliste vor dem Immobilienverkauf
Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben:
- KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → bereithalten: Das genaue Notardatum bestimmt den Fristbeginn.
- Nutzungsart klären: Eigennutzung oder VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen →? Das entscheidet über die Fristlänge.
- Alle Nebenkosten dokumentieren: Notar, Makler, GrundbuchÖffentliches Register für Eigentumsrechte an Grundstücken. Eintragungsdatum ist NICHT Fristbeginn.Weiterlesen →, Renovierung reduzieren den Gewinn.
- Verkaufsdatum strategisch wählen: Ein späterer Verkauf kann die SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → komplett vermeiden.
- Steuerberater bei hohem Gewinn einbeziehen: Bei Gewinnen über 50.000 € rechnet sich professionelle Beratung.