Wer das Elternhaus erbt und verkaufen will, profitiert von einer wichtigen Regelung: Die Haltezeit der Eltern zählt weiter. Hatten die Eltern das Haus bereits mehr als 10 Jahre, können Sie als Kind sofort nach dem Erbfall steuerfrei verkaufen — unabhängig davon wie lange Sie selbst Eigentümer sind.

Die Erbschaft-Regelung bei § 23 EStG
Bei ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → übernimmt der Erbe die AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → und das Anschaffungsdatum des Erblassers. Das bedeutet konkret:
- Eltern kauften Haus 2010 → 10-Jahres-Frist endete 2020
- Erbfall 2024 → Kind erbt, die Frist ist bereits abgelaufen
- Kind kann sofort steuerfrei verkaufen
Was wenn die Eltern das Haus kürzer hatten?
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Beispiel: Eltern kauften 2018, Erbfall 2023. Kind erbt 2023. Die Haltezeit beträgt erst 5 Jahre. Das Kind muss bis 2028 warten oder die Eigennutzungsausnahme erfüllen (selbst einziehen).
EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → der Eltern und des Kindes
Wenn die Eltern das Haus selbst bewohnt hatten und das Kind nach dem Erbfall dort für mindestens das Verkaufsjahr + 2 Vorjahre einzieht, kann die Eigennutzungsausnahme greifen. Aber: Hatten die Eltern das Haus vermietet, zählt das nicht als Eigennutzung für das Kind.
Mehrere Kinder: ErbgemeinschaftMehrere Erben gemeinsam: Jeder trägt seinen Anteil der Spekulationssteuerpflicht.Weiterlesen →
Wenn mehrere Kinder erben, bilden sie eine Erbgemeinschaft. Jedes Kind ist anteilig Eigentümer. Beim Verkauf zahlt jedes Kind auf seinen Anteil — oder ist steuerfrei wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Mehr zur Erbschaft-Frist: Spekulationsfrist bei Erbschaft. Allgemeine Regel: Spekulationsfrist erklärt.