Die 10-jährige Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → beginnt am Tag der Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar — nicht bei der Schlüsselübergabe, nicht bei der Kaufpreiszahlung und nicht beim Grundbucheintrag. Das ist der entscheidende Unterschied den viele nicht kennen.

Spekulationsfrist Beginn Kaufvertrag Notar Datum
Spekulationsfrist und Steuer beim Immobilienverkauf — § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →

Das genaue Datum: Wann genau beginnt die Frist?

Maßgeblich ist das Datum im Notarvertrag — der Tag an dem Käufer und Verkäufer den KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → beim Notar unterschreiben und er beurkundet wird. Alle anderen Daten spielen für die Fristberechnung keine Rolle:

Wann endet die Frist genau?

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Die Frist endet exakt 10 Jahre nach dem Kaufvertragsdatum. Wer am 15. April 2016 gekauft hat, kann ab dem 15. April 2026 steuerfrei verkaufen. Ein Verkauf am 14. April 2026 — einen Tag zu früh — wäre noch steuerpflichtig.

Beispiele zur Fristberechnung

  • Kaufvertrag 01.01.2016 → steuerfrei ab 01.01.2026
  • Kaufvertrag 30.06.2018 → steuerfrei ab 30.06.2028
  • Kaufvertrag 15.11.2019 → steuerfrei ab 15.11.2029

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Sonderfälle: Neubau, ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen →, SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen →

Neubau: Bei einem Neubau beginnt die Frist mit dem Datum des Grundstückskaufvertrags, nicht mit dem Datum der Fertigstellung.

Erbschaft: Die Frist läuft vom ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers — der Erbfall setzt keine neue Frist.

Schenkung: Das Kaufdatum des Schenkers zählt, nicht das Schenkungsdatum. Details zur Erbschaft-Frist.

Was gilt bei Wohnungseigentum?

Bei Eigentumswohnungen gilt dasselbe: Das Datum im Notarvertrag (Kaufvertrag über die EigentumswohnungETW: gleiche Frist-Regeln wie Haus. 10 Jahre bei Vermietung, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung.Weiterlesen →) ist der Fristbeginn. Nicht das Datum der Teilungserklärung oder der WEG-Gründung.