Sie müssen den Immobilienverkauf in der Steuererklärung angeben wenn ein steuerpflichtiger Gewinn entstanden ist — das heißt: Verkauf innerhalb von 10 Jahren nach dem Kauf, keine ausreichende EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →, und positiver VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen →. Die Eintragung erfolgt in der Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen → (sonstige Einkünfte).

Immobilienverkauf Steuererklärung Anlage SO angeben
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → Immobilien § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — Steuer beim Verkauf

Wann ist die Angabe Pflicht?

Pflicht besteht wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind:

Was gilt bei steuerfreien Verkäufen?

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Steuerfreie Verkäufe (nach 10 Jahren oder durch Eigennutzung) müssen nicht in der Steuererklärung eingetragen werden. Es empfiehlt sich aber eine kurze Erläuterung in der Anlage SO oder als Anhang: "Immobilie am [Datum] verkauft — steuerfrei nach § 23 EStG wegen abgelaufener 10-Jahres-Frist." Das verhindert Rückfragen.

Anlage SO: Was genau einzutragen ist

Bis wann muss die Steuererklärung eingereicht werden?

Die normale Frist für die Einkommensteuererklärung ist der 31. Juli des Folgejahres. Mit einem SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen →: Ende Februar des übernächsten Jahres. Beim Verkauf im Jahr 2026 also bis 31. Juli 2027 (bzw. Ende Februar 2028 mit Steuerberater).

Berechnung des Gewinns: Spekulationssteuer-Rechner. Frist prüfen: Spekulationsfrist einfach erklärt.