Anschlussfinanzierung bis zu 5 Jahre im Voraus festschreiben. Kostenlos, unabhängig, sofort online.
Wer eine Immobilie finanziert hat und die Zinsbindung in den nächsten Monaten oder Jahren ausläuft, steht vor der Frage: Zu welchem Zins bekomme ich meine Anschlussfinanzierung? Mit einem Forward-Darlehen können Sie diesen Zinssatz schon heute festschreiben — typischerweise bis zu 60 Monate im Voraus.
Das ist besonders relevant für Eigentümer, die ihre Immobilie noch innerhalb der Spekulationsfrist halten und wissen, dass sie nicht verkaufen werden. Das Forward-Darlehen sichert die Planbarkeit und schützt vor Zinssteigerungen.
Banken berechnen für die Vorlaufzeit einen Forward-Aufschlag auf den aktuellen Zinssatz — in der Regel 0,01 bis 0,03 Prozentpunkte pro Monat Vorlaufzeit. Bei 24 Monaten Vorlaufzeit entspricht das einem Aufschlag von ca. 0,24–0,72 %. Ob sich das lohnt, hängt von der erwarteten Zinsentwicklung ab.
Liegt der gesicherte Zins unter dem zukünftigen Marktzins, haben Sie gewonnen. Liegt er darüber, zahlen Sie mehr als nötig. Ein Vergleich mehrerer Angebote ist daher entscheidend.
Je nach Bank sind Forward-Darlehen 12 bis 60 Monate im Voraus möglich. Je länger der Vorlaufzeitraum, desto höher der Forward-Aufschlag.
In der Regel ist ein Forward-Darlehen bindend. Benötigen Sie es nicht mehr (z. B. weil Sie die Immobilie doch verkaufen), können Gebühren anfallen. Klären Sie daher vorab, ob und unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist.
Ja, das Forward-Darlehen muss nicht die gesamte Restschuld abdecken. Sie können auch nur einen Teil der Anschlussfinanzierung festschreiben.
Bei erwarteten Zinssenkungen ist Vorsicht geboten. Hier könnte eine kürzere Zinsbindung und spätere Neuverhandlung günstiger sein. Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie Szenarien.
In der Regel benötigen Sie den bestehenden Darlehensvertrag, aktuelle Einkommensnachweise, den Grundbuchauszug sowie den Gebäudeversicherungsnachweis.