§ 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → regelt, wann Gewinne aus dem Immobilienverkauf steuerpflichtig sind. In diesem Artikel beleuchten wir Neubau vs. Bestandsimmobilie kaufen aus steuerlicher Sicht: mit klaren Antworten auf die häufigsten Fragen und praxisnahen Rechenbeispielen.

Neubau vs. Bestandsimmobilie: Steuerliche Vergleich

Die Entscheidung Neubau oder Bestand hat erhebliche steuerliche Konsequenzen — besonders bei der AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → und der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

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Der notarielle KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → bestimmt den Startpunkt der Spekulationsfrist.

AfA: Neubau ist steuerlich attraktiver

Weiterführend: 10-Jahres-Frist im Detail · Eigennutzungsregel

Neubau vs. Bestand: Steuerliche Unterschiede bei der Spekulationsfrist

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Die Entscheidung zwischen Neubau und Bestandsimmobilie hat direkte Auswirkungen auf die Spekulationsfrist und die steuerliche Behandlung beim Verkauf.

Bestandsimmobilie: Frist beginnt sofort

Beim Kauf einer Bestandsimmobilie beginnt die 10-Jahres-Spekulationsfrist mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags. Das ist klar und eindeutig. Zudem können beim Kauf einer renovierungsbedürftigen Bestandsimmobilie sofort höhere WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → geltend gemacht werden (Instandhaltung, Renovierung).

Neubau: Frist beginnt mit Fertigstellung

Beim Erwerb eines Neubaus (Kauf von Bauträger) gilt das Datum der Fertigstellung/Abnahme als Fristbeginn. Beim Bauen auf eigenem GrundstückAuch für unbebautes Grundstück gilt die 10-Jahres-Spekulationsfrist.Weiterlesen → beginnt die Gebäude-Frist mit der Fertigstellung, die Grundstücks-Frist jedoch mit dem Grundstückskauf.

KriteriumNeubauBestand
FristbeginnFertigstellungKaufvertrag
AfA3 % p.a. (ab 2023)2 % p.a.
KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →Niedriger (kein Makler)Höher (inkl. Makler)
Renovierungsbedarf sofortKeinOft ja

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AfA-Vergleich: Neubau hat klaren Steuervorteil

KriteriumNeubauBestand (vor 1924)Bestand (nach 1924)
AfA-Satz3% (ab 2023)2,5%2%
Bei 300.000 € Gebäudewert9.000 €/Jahr7.500 €/Jahr6.000 €/Jahr
EnergiestandardGEG 2024oft sanierungsbedürftigvariabel

Spekulationsfrist: Identisch für Neubau und Bestand

Die 10-Jahres-Spekulationsfrist gilt unabhängig davon, ob Sie neu gebaut oder eine Bestandsimmobilie gekauft haben. Der Startpunkt ist immer das Datum des notariellen Kaufvertrags — bzw. bei Neubau: der Datum des Bau-Vorvertrags, nicht die Fertigstellung.

Eigennutzungsregel: Bei 3 Jahren SelbstnutzungSynonym für Eigennutzung. 3-Jahres-Regelung greift, wenn Verkaufsjahr + 2 Vorjahre bewohnt.Weiterlesen → im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren ist der Verkauf steuerfrei — egal ob Neubau oder Altbau. Fristrechner nutzen

EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →: Steuerfrei auch vor 10 Jahren

Wer seine Immobilie selbst bewohnt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei verkaufen — auch wenn die 10-Jahres-Frist noch nicht abgelaufen ist. Die Regel nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG:

  • Eigennutzung im Verkaufsjahr und den zwei unmittelbar vorangehenden Jahren
  • Die Eigennutzung muss nicht durchgängig sein — Kurzunterbrechungen (Urlaub, Krankenhaus) unschädlich
  • Auch temporäre Vermietungsphasen zwischen Eigennutzungszeiträumen können unschädlich sein

Praxisbeispiel: Kauf 2019, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → 2019–2022, Eigennutzung ab 2023. Steuerfreier Verkauf ab 2026 (3 Jahre Eigennutzung erfüllt). Ohne Eigennutzung: erst 2029 steuerfrei.

Details: Eigennutzungsregel erklärt · Frist berechnen

Häufige Fehler beim Immobilienverkauf innerhalb der Spekulationsfrist

Viele Eigentümer unterschätzen die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → oder machen vermeidbare Fehler bei der Planung:

Spekulationsfrist und die 10-Jahres-Regel im Detail

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen notariellem Kaufvertrag und notariellem Verkaufsvertrag. Liegt dieser Zeitraum unter 10 Jahren und wurde die Immobilie vermietet oder fremdgenutzt, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer mit dem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → des Verkäufers.

Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →, Notar, Makler) sowie der nicht bereits steuerlich abgesetzten Werbungskosten. Wertsteigerungen aus Sanierungen, die als Werbungskosten abgezogen wurden, können den Gewinn erhöhen.

Praktische Tipps zur Steueroptimierung

Wer die Spekulationsfrist nicht ganz abwarten kann, hat verschiedene legale Gestaltungsmöglichkeiten:

Fazit: Das sollten Sie jetzt tun