Miete erhöhen als Vermieter: Rechtliche Regeln und Grenzen ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Vermietete Immobilien unterliegen stets der vollen 10-Jahres-Spekulationsfrist — eine Eigennutzungs-Ausnahme ist während aktiver VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → nicht möglich. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

Drei Arten von Mieterhöhungen

Als Vermieter haben Sie grundsätzlich drei rechtliche Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen:

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

  1. Ordentliche Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
  2. Mieterhöhung nach Modernisierung (§ 559 BGB)
  3. Mieterhöhung per Staffel- oder Indexmietvereinbarung (bei entsprechendem Vertragstyp)
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Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → läuft exakt ab dem Datum des Kaufvertrags.

Ordentliche Mieterhöhung: Die wichtigsten Regeln

Weiterführend: kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner · 10-Jahres-Frist im Detail · Eigennutzungsregel

Was beim steuerpflichtigen Verkauf abgezogen werden kann

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

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Wer vor Ablauf der Spekulationsfrist verkaufen muss oder will, hat legale Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren. Diese Abzüge sind bei der Berechnung des steuerpflichtigen Gewinns wichtig:

Optimiertes Beispiel: Alle Abzüge nutzen

  • Kaufpreis 2019: 290.000 €
  • Kaufnebenkosten: 21.500 € (GrESt 6,5 % + Notar + Makler)
  • Renovierungen seit 2019: 18.000 €
  • Verkaufserlös 2024: 400.000 €
  • Steuerpflichtiger Gewinn: 70.500 € (statt 110.000 € ohne Abzüge)
  • Steuerersparnis: 16.590 € (42 % von 39.500 €)

EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vs. Vermietung: Steuerliche Weichenstellung

Die Nutzungsart Ihrer Immobilie entscheidet darüber, welche Steuerregeln gelten:

MerkmalEigennutzungVermietung
Spekulationsfrist3 Jahre (Verkaufsjahr + 2 VJ)10 Jahre ab KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen →
AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → absetzbarNeinJa (2–3% p.a.)
Zinsen absetzbarNeinJa (als WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →)
VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen →Nach 3 Jahren steuerfreiNach 10 Jahren steuerfrei

Eigennutzungsregel im Detail · Fristrechner nutzen

Die 3 häufigsten Fehler bei der Spekulationsfrist

  1. Falsches Datum: Übergabe- statt Kaufvertragsdatum gewählt — kann SteuerfreiheitVoraussetzung: Frist abgelaufen ODER Eigennutzungsregel erfüllt. Dann kein Cent Steuer auf den Gewinn.Weiterlesen → kosten
  2. Notartermin zu früh: Verkauf wenige Tage vor Fristablauf — volle SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →, auch bei nur einem Tag Differenz
  3. Eigennutzungsregel nicht geprüft: Steuerfreier Verkauf war möglich, wurde aber nicht erkannt

Was Sie vom Gewinn abziehen dürfen: Anschaffungsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler), Renovierungsbelege seit Kauf, Verkaufsnebenkosten. Jeder absetzbare Euro reduziert die Steuerlast direkt.

Nutzen Sie unseren Fristrechner, um Ihr genaues steuerfreies Verkaufsdatum zu ermitteln. Lesen Sie auch: Spekulationssteuer berechnen.

Spekulationsfrist und die 10-Jahres-Regel im Detail

Die Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →. Entscheidend ist der Zeitraum zwischen notariellem Kaufvertrag und notariellem Verkaufsvertrag. Liegt dieser Zeitraum unter 10 Jahren und wurde die Immobilie vermietet oder fremdgenutzt, unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer mit dem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → des Verkäufers.

Wichtig: Der Gewinn berechnet sich aus dem Verkaufspreis abzüglich des Kaufpreises, der Anschaffungsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) sowie der nicht bereits steuerlich abgesetzten Werbungskosten. Wertsteigerungen aus Sanierungen, die als Werbungskosten abgezogen wurden, können den Gewinn erhöhen.

Eigennutzung und Spekulationsfrist: Die 3-Jahres-Regel

Neben der 10-Jahres-Frist gibt es die sogenannte Eigennutzungsausnahme: Wenn eine Immobilie im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren selbst bewohnt wurde, entfällt die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → — unabhängig von der Gesamthaltefrist.

Diese Regelung ist für viele Eigentümer besonders relevant, die eine zunächst vermietete Immobilie irgendwann selbst beziehen und später wieder verkaufen möchten. Wichtig dabei: Es genügt, wenn die Eigennutzung in diesen drei Kalenderjahren stattfand — eine Mindestdauer innerhalb des jeweiligen Jahres ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

So berechnen Sie Ihre Spekulationssteuer

Die Berechnung folgt einer klaren Formel: Spekulationsgewinn = Verkaufspreis minus Kaufpreis minus Anschaffungsnebenkosten minus Veräußerungskosten minus AfA-Korrekturen.

Auf diesen Gewinn wird der persönliche Einkommensteuersatz angewendet, der je nach Gesamteinkommen zwischen 14 % und 45 % liegt. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und einem Gewinn von 100.000 € ergibt sich eine Steuerlast von rund 42.000 €. Der kostenlose Rechner auf dieser Seite liefert eine erste Orientierung — für eine verbindliche Berechnung empfiehlt sich ein SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen →.

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: