Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Spekulationsfrist bei AirbnbKurzfristige Vermietung über Airbnb gilt steuerrechtlich als Vermietung → 10-Jahres-Frist.Weiterlesen → und Kurzzeitvermietung: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.

Spekulationsfrist bei Airbnb und Kurzzeitvermietung: Risiken und SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen →

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

Vermietete Immobilien unterliegen nach § 23 EStG einer 10-Jahres-Spekulationsfrist. Wer innerhalb dieser Frist verkauft und dabei einen Gewinn erzielt, muss diesen versteuern. Dieser Ratgeber erklärt alle relevanten Regeln für Vermieter.

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10-Jahres-Frist für Vermieter: Die Basics

Der Fristbeginn ist der Tag des notariellen Kaufvertrags. Die Frist endet genau 10 Jahre später. Ein Tag zu früh verkauft – und der gesamte Gewinn ist steuerpflichtig.

Rechenbeispiel: Kauf am 12. April 2016 → Fristende am 12. April 2026. Frühestmöglicher steuerfreier Verkauf: 13. April 2026.

Was ist steuerpflichtig?

SituationSteuerpflicht?
Verkauf innerhalb 10 Jahre mit GewinnJa
Verkauf nach 10 JahrenNein – steuerfrei
Verlust beim VerkaufVerlustverrechnungVerluste aus privaten Veräußerungsgeschäften können mit Gewinnen gleicher Art verrechnet werden.Weiterlesen → möglich
Gewinn unter 600 € Freigrenze600 € Freigrenze: Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften bis 600 € jährlich steuerfrei.Weiterlesen →Nein – unter Freigrenze

SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → berechnen als Vermieter

Formel: Verkaufspreis − (Kaufpreis + KaufnebenkostenNotar, Makler, Grunderwerbsteuer: erhöhen die Anschaffungskosten und reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → − geleistete AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen →) − Verkaufsnebenkosten = VeräußerungsgewinnVerkaufspreis minus Anschaffungskosten minus Werbungskosten = steuerpflichtiger Gewinn.Weiterlesen →

Dieser Gewinn wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert – bei hohen Einkommen bis zu 45 %. Bei einem Gewinn von 100.000 € und Steuersatz 40 % = 40.000 € Steuer.

Strategien für Vermieter: Steuer sparen oder vermeiden

  1. Frist abwarten: Die einfachste Strategie. 10 Jahre halten = keine Steuer.
  2. Selbst einziehen: 3 Kalenderjahre EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → vor dem Verkauf → steuerfrei.
  3. Renovierungen als WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →: Verkaufsvorbereitungen (Schönheitsreparaturen, Maklerkosten) mindern den Gewinn.
  4. Verkauf nach Jahreswechsel: Im Januar statt Dezember verkaufen – der neue Steuersatz im neuen Jahr kann günstiger sein.
  5. Verlustverrechnung: Haben Sie andere Immobilien mit Verlust verkauft, können diese Verluste verrechnet werden.

Sonderfall: Zwischenzeitliche Eigennutzung

Haben Sie die Immobilie erst vermietet, dann selbst bewohnt und planen jetzt den Verkauf? Wenn die Eigennutzungsregel (3 Kalenderjahre) erfüllt ist, entfällt die Steuer – auch wenn die 10 Jahre noch nicht abgelaufen sind.

Was Vermieter auf keinen Fall tun sollten

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

Airbnb-Vermietung und Spekulationsfrist

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Wer seine Wohnung bei Airbnb vermietet, muss zwei steuerliche Dimensionen unterscheiden: die laufenden Einnahmen (Einkommensteuer) und den späteren Verkauf (Spekulationsfrist). Beide können durch Airbnb-Nutzung beeinflusst werden.

Steuer auf Airbnb-Einnahmen

Kurzzeitmieteinnahmen über Airbnb sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ab 520 € pro Jahr (Freigrenze) müssen sie als Einkünfte aus VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → und Verpachtung (§ 21 EStG) oder — je nach Intensität — als gewerbliche Einkünfte versteuert werden. Werbungskosten (Nebenkosten, Reinigung, Provision) sind absetzbar.

Airbnb und Eigennutzungsregel

Wer eine Wohnung hauptsächlich bei Airbnb vermietet und nur gelegentlich selbst nutzt, gefährdet die Eigennutzungsregel. Das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → prüft, ob echte Eigennutzung (d.h. Hauptwohnsitz oder dauerhafter Selbstbezug) vorlag. Sporadische Eigennutzung zwischen Airbnb-Buchungen reicht in der Regel nicht aus.

  • Kauf 2018, Airbnb-Vermietung 80 % der Zeit, 20 % Eigennutzung
  • Verkauf 2022 (vor Fristablauf 2028): Eigennutzungsregel greift NICHT
  • Steuerpflichtiger Gewinn: Ja — plus mögliche gewerbliche Einstufung
  • Besser: Bis 2028 warten oder 3 volle Jahre Eigennutzung (keine Airbnb)

Wichtige Hinweise zum Abschluss