Ob EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →, VermietungFremdnutzung der Immobilie. 10-Jahres-Frist ab Kaufvertrag für steuerfreien Verkauf.Weiterlesen → oder ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → — die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → trifft fast jeden Immobilienverkäufer. Hier finden Sie alle Informationen zu 2019 Immobilie gekauft: rechtssicher erklärt auf Basis von § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →, mit konkreten Beispielen und Tipps.

2019 Immobilie gekauft: Ab 2029 steuerfrei verkaufen können

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStG – Regeln und Praxis.

Sie haben eine Immobilie im Jahr 2019 gekauft? Dann gelten für Sie klare steuerliche Fristen nach § 23 EStG. Dieser Ratgeber erklärt genau, wann Ihr Verkauf steuerfrei ist – und was Sie vorher beachten müssen.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

NutzungsartFristSteuerfrei ab
Vermietete Immobilie10 Jahre2029
Eigengenutzt (3 Kalenderjahre)Verkaufs- + 2 VorjahreAb 2022 möglich

So berechnen Sie Ihre Spekulationsfrist für 2019

Der Fristbeginn ist der Tag des notariellen Kaufvertrags – nicht das Übergabedatum, nicht der Grundbucheintrag. Bei Kauf am 15. März 2019 beginnt die 10-Jahres-Frist am 15. März 2019 und endet am 15. März 2029.

Achtung bei der Eigennutzungsregel: Sie müssen die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden unmittelbar vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Das sind drei vollständige Kalenderjahre – nicht zwingend 36 Monate am Stück.

Rechenbeispiel für einen Kauf in 2019

Angenommen, Sie kauften Ihre Wohnung am 1. Juli 2019 für 280.000 € und vermieten sie seitdem. Der Wert ist heute auf 380.000 € gestiegen.

Besonderheiten und häufige Fragen

Was zählt als Eigennutzung? Sie oder Ihre Familie (Kinder, Ehepartner) bewohnen die Immobilie. Auch vorübergehende Leerstandsphasen zwischen zwei Eigennutzungszeiträumen können unschädlich sein.

Erbschaft während der Frist: Haben Sie die Immobilie geerbt, übernehmen Sie das Kaufdatum des Erblassers. Wenn der Erblasser das Objekt 2005 kaufte und Sie es 2019 erben, läuft die 10-Jahres-Frist bereits seit 2005!

AfA-Rückrechnung: Wenn Sie die Immobilie vermietet und AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → (AbschreibungSteuerliche AfA: jährlich 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau). Beeinflusst Anschaffungskosten beim Verkauf.Weiterlesen →) steuerlich geltend gemacht haben, reduziert diese die AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → im Verkaufsfall – das erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Lassen Sie das unbedingt von einem SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → prüfen.

Strategie: So optimieren Sie Ihren Verkaufszeitpunkt

  1. Fristende genau ermitteln: Kaufdatum + 10 Jahre. Selbst einen Tag früher kann teuer werden.
  2. Eigennutzungsregel prüfen: Könnten Sie die letzten 2-3 Jahre selbst einziehen, um früher steuerfrei zu verkaufen?
  3. Steuerberater konsultieren: Bei Gewinnen über 30.000 € lohnt professionelle Beratung immer.
  4. Verkaufsnebenkosten einrechnen: Makler, Inserate, kleinere Renovierungen mindern den Gewinn – quittiert aufbewahren!

Checkliste für Ihren Immobilienverkauf (2019 Kauf)

Häufige Fehler beim Umgang mit der Spekulationsfrist

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Viele Immobilieneigentümer machen beim Thema Spekulationsfrist vermeidbare Fehler, die Tausende Euro kosten können. Die häufigsten Irrtümer im Überblick:

Fehler 1: Falsches Datum als Fristbeginn

Die Spekulationsfrist beginnt am Tag des notariellen Kaufvertrags — nicht am Tag der Schlüsselübergabe, des Einzugs oder der Grundbucheintragung. Wer das falsche Datum ansetzt, kann eine bereits laufende Frist fälschlicherweise als "abgelaufen" einschätzen.

Fehler 2: Notartermin zu früh

Ein häufiger und teurer Fehler: Der Verkaufsnotar-Termin wird 2–4 Wochen vor dem tatsächlichen Fristablauf vereinbart. Das reicht nicht — der Verkaufsvertrag muss nach dem Fristablauf beurkundet werden, nicht nur bezahlt oder übergeben.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Fristrechner und bestätigen Sie das Datum mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie einen Notartermin vereinbaren.

Wichtige Hinweise zum Abschluss

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: