2019 Immobilie gekauft: Ab 2029 steuerfrei verkaufen können ist ein zentrales Thema für Immobilieneigentümer. Die Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → beginnt mit dem Datum des notariellen Kaufvertrags — nicht mit der Grundbucheintragung oder dem Einzugsdatum. Alle wichtigen Fakten, Fristen und Tipps dazu im Überblick.

2019 Immobilie gekauft: Ab 2029 steuerfrei verkaufen können

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Steuerfreier Immobilienverkauf nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → – Regeln und Praxis.

Sie haben eine Immobilie im Jahr 2019 gekauft? Dann gelten für Sie klare steuerliche Fristen nach § 23 EStG. Dieser Ratgeber erklärt genau, wann Ihr Verkauf steuerfrei ist – und was Sie vorher beachten müssen.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Die wichtigsten Fristen auf einen Blick

NutzungsartFristSteuerfrei ab
Vermietete Immobilie10 Jahre2029
Eigengenutzt (3 Kalenderjahre)Verkaufs- + 2 VorjahreAb 2022 möglich

So berechnen Sie Ihre Spekulationsfrist für 2019

Der Fristbeginn ist der Tag des notariellen Kaufvertrags – nicht das Übergabedatum, nicht der Grundbucheintrag. Bei Kauf am 15. März 2019 beginnt die 10-Jahres-Frist am 15. März 2019 und endet am 15. März 2029.

Achtung bei der Eigennutzungsregel: Sie müssen die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden unmittelbar vorangehenden Kalenderjahren selbst bewohnt haben. Das sind drei vollständige Kalenderjahre – nicht zwingend 36 Monate am Stück.

Rechenbeispiel für einen Kauf in 2019

Angenommen, Sie kauften Ihre Wohnung am 1. Juli 2019 für 280.000 € und vermieten sie seitdem. Der Wert ist heute auf 380.000 € gestiegen.

Besonderheiten und häufige Fragen

Was zählt als EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen →? Sie oder Ihre Familie (Kinder, Ehepartner) bewohnen die Immobilie. Auch vorübergehende Leerstandsphasen zwischen zwei Eigennutzungszeiträumen können unschädlich sein.

ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → während der Frist: Haben Sie die Immobilie geerbt, übernehmen Sie das Kaufdatum des Erblassers. Wenn der Erblasser das Objekt 2005 kaufte und Sie es 2019 erben, läuft die 10-Jahres-Frist bereits seit 2005!

AfA-Rückrechnung: Wenn Sie die Immobilie vermietet und AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → (AbschreibungSteuerliche AfA: jährlich 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau). Beeinflusst Anschaffungskosten beim Verkauf.Weiterlesen →) steuerlich geltend gemacht haben, reduziert diese die AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen → im Verkaufsfall – das erhöht den steuerpflichtigen Gewinn. Lassen Sie das unbedingt von einem SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen → prüfen.

Strategie: So optimieren Sie Ihren Verkaufszeitpunkt

  1. Fristende genau ermitteln: Kaufdatum + 10 Jahre. Selbst einen Tag früher kann teuer werden.
  2. Eigennutzungsregel prüfen: Könnten Sie die letzten 2-3 Jahre selbst einziehen, um früher steuerfrei zu verkaufen?
  3. Steuerberater konsultieren: Bei Gewinnen über 30.000 € lohnt professionelle Beratung immer.
  4. Verkaufsnebenkosten einrechnen: Makler, Inserate, kleinere Renovierungen mindern den Gewinn – quittiert aufbewahren!

Checkliste für Ihren Immobilienverkauf (2019 Kauf)

Wichtige Hinweise zum Abschluss

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Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: