Die 10-Jahres-Spekulationsfrist läuft ab dem Kaufvertragsdatum.Immobilie aus 1960: Vollständig steuerfrei verkaufbar
Wenn Ihre Immobilie im Jahr 1960 gekauft wurde, ist die 10-Jahres-Spekulationsfrist nach § 23 EStG bereits seit 1970 abgelaufen. Ein Verkauf im Jahr 2026 ist vollständig steuerfrei – unabhängig vom erzielten Gewinn.
Immobilien aus 1960 sind oft Ergebnisse des deutschen Wiederaufbaus und des Wirtschaftswunders. Typische Objekte: solide gebaute Einfamilienhäuser mit Garten, frühe Eigentumswohnungen in Stadtrandlagen, Reihenhäuser aus Wiederaufbau-Programmen. Viele dieser Objekte wurden seitdem mehrfach modernisiert und sind heute gut vermietbar oder als Eigenheim begehrt.
Haben Sie die Immobilie geerbt und der Erblasser hatte sie 1960 oder früher gekauft? Dann können Sie als Erbe sofort und ohne Wartezeit steuerfrei verkaufen. Das Kaufdatum des Erblassers (1960) gilt auch für Sie.
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Nutzung des steuerfreien Verkaufserlöses
Nach einem steuerfreien Immobilienverkauf stehen Ihnen alle Optionen offen. Besonders beliebt sind:
Reinvestition in neue Immobilien – kaufen und neue 10-Jahres-Frist starten
ETF-Depot aufbauen – passives Einkommen durch Dividenden und Kursgewinne
Schenkung an Kinder – Freibetrag 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre
Altersvorsorge – in Rente, Festgeld oder Lebensversicherung anlegen
Wann ist ein Immobilienverkauf in Deutschland steuerfrei?
Ein Immobilienverkauf ist steuerfrei, wenn (1) die 10-Jahres-Spekulationsfrist seit dem Kaufdatum abgelaufen ist (bei vermieteten Immobilien) oder (2) die Immobilie im Verkaufsjahr und in den zwei vorherigen Kalenderjahren selbst bewohnt wurde (Eigennutzungsregel nach § 23 EStG).
Wie wird die Spekulationsfrist genau berechnet?
Startpunkt ist der Tag der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags. Die 10-Jahres-Frist endet genau 10 Jahre später. Wichtig: Es gilt nicht das Datum der Schlüsselübergabe oder der Grundbucheintragung, sondern der Beurkundungstag beim Notar.
Kann ich die Spekulationssteuer legal umgehen?
Legal reduzieren oder vermeiden können Sie die Steuer durch: (1) Warten bis zum Fristablauf, (2) Selbstbezug im Verkaufsjahr und den 2 Vorjahren (Eigennutzungsregel), (3) Abzug aller Kaufnebenkosten, Renovierungskosten und Werbungskosten vom Gewinn. Verbotene Gestaltungen (z.B. Scheinnutzung) sind Steuerhinterziehung.
Gilt die Spekulationsfrist auch, wenn die Immobilie in 1960 geerbt wurde?
Ja. Bei Erbschaft übernehmen Sie als Erbe das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers — nicht das Datum des Erbfalls. Wenn der Erblasser die Immobilie in 1960 erworben hat und Sie nach dem Tod verkaufen möchten, beginnt die 10-Jahres-Frist im Jahr 1960.
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