Für Immobilien, die im Jahr 1968 erworben wurden, gelten klare steuerliche Fristen nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →. Ob ein Verkauf bereits steuerfrei möglich ist oder noch SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → anfällt, hängt vom genauen Kaufdatum, der Nutzungsart und dem geplanten Verkaufszeitpunkt ab.

Immobilie aus 1968: Steuerfrei seit über 48 Jahren

Immobilienverkauf Notizbuch Stift Laptop Tisch Cafe Sonnenlicht Frankfurt
Die 10-Jahres-Spekulationsfrist läuft ab dem Kaufvertragsdatum.

Immobilien aus dem KaufjahrDas Jahr des notariellen Kaufvertrags startet die Spekulationsfrist.Weiterlesen → 1968 sind seit dem Jahr 1978 vollständig von der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStG befreit. Ein Verkauf im Jahr 2026 ist ohne jede SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → auf den Gewinn möglich.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Zeitstrahl: Kaufjahr 1968

  • 1968: Kaufdatum (Fristbeginn)
  • 1978: 10-Jahres-Frist abgelaufen
  • 2026: Steuerfrei seit über 48 Jahren

Kein Limit beim Gewinn

Selbst wenn Ihre Immobilie aus 1968 heute das Zehnfache des damaligen Kaufpreises wert ist: Der gesamte Gewinn ist steuerbefreit. § 23 EStG kennt keine Gewinngrenze – wer die Frist abgewartet hat, zahlt nichts.

Typische Situation

Viele Immobilien aus 1968 werden von der zweiten oder dritten Generation gehalten oder vererbt. Für alle gilt: Der Gewinn ist komplett steuerfrei – unabhängig vom aktuellen Wert.

Checkliste für den Verkauf

ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → aus dem Jahr 1968

Bei Erbschaft gilt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers. Wer eine Immobilie erbt, die 1968 gekauft wurde, kann sofort steuerfrei verkaufen – ohne Wartezeit.

Fragen und Antworten

Jetzt Frist kostenlos prüfen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner, um Ihre persönliche Situation zu prüfen – auch bei Erbschaft, Teilnutzung oder Sonderfällen. Einfach Kaufdatum eingeben, fertig.

Nutzung des steuerfreien Verkaufserlöses

Nach einem steuerfreien Immobilienverkauf stehen Ihnen alle Optionen offen. Besonders beliebt sind:

Was beim Verkauf sonst anfällt

PositionWer zahltTypische Höhe
SpekulationssteuerEntfällt0 € (steuerfrei!)
MaklerprovisionKäufer-Maklerprovision ist Kaufnebenkosten → erhöht Anschaffungskosten → senkt Gewinn.Weiterlesen →50% Verkäufer1,5–3,5% des Kaufpreises
EnergieausweisVerkäufer50–500 €
NotarkostenNotargebühren beim Kauf sind Kaufnebenkosten und erhöhen die steuerliche Anschaffungskostenbasis.Weiterlesen →Käufer (üblich)1–1,5% des Kaufpreises
GrunderwerbsteuerKäufer3,5–6,5% des Kaufpreises

Steuerliche Dokumentation: Was Sie für einen 1968er-Kauf noch brauchen

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

Jetzt kostenlos berechnen →

Auch wenn die Spekulationsfrist längst abgelaufen ist, kann das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → das Kaufdatum prüfen — etwa wenn unklar ist, ob andere steuerliche Tatbestände (z.B. gewerblicher Grundstückshandel) vorliegen. Bewahren Sie daher auf:

  • Kaufvertrag (Original oder Kopie): Nachweis des exakten Beurkundungsdatums
  • Grundbuchauszug: Bestätigt Eigentümerwechsel und Datum
  • Kaufpreisnachweis: Kontoauszug oder Treuhänderabrechnung des Notars
  • Steuerbescheide der Vermietungsjahre: Relevant für etwaige AfA-Rückfragen

Verkaufen vs. Weiterhalten: Was rechnet sich bei Kaufjahr 1968?

Da die Spekulationsfrist seit 1978 abgelaufen ist, haben Sie alle Freiheiten. Die Entscheidung hängt von folgenden Faktoren ab:

OptionVorteileNachteile
Verkaufen (jetzt)Gewinn steuerfrei, Liquidität, kein InstandhaltungsrisikoWertsteigerungspotenzial abgegeben, Reinvestition nötig
Weitervermiet.Laufende Einnahmen, InflationsschutzVerwaltungsaufwand, Instandhaltungskosten, Mieterrisiko
Schenkung/ErbeErbschaftsteuer-Optimierung, Freibetrag 400.000 €Neue Frist für Beschenkte, Komplexität

Nutzen Sie den kostenlosen Fristrechner, um Ihr genaues steuerfreies Datum zu bestätigen. Für eine individuelle Verkauf-vs.-Halten-Analyse empfehlen wir einen unabhängigen Finanzberater oder SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen →.

Was das Kaufjahr steuerlich bedeutet

Das Kaufjahr bestimmt, ab wann die 10-Jahres-Spekulationsfrist endet. Maßgeblich ist dabei nicht das Jahr, sondern das genaue Datum des notariellen Kaufvertrags. Wer beispielsweise am 15. März 2015 kaufte, kann die Immobilie ab dem 16. März 2025 steuerfrei veräußern — vorausgesetzt, keine EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → wurde geltend gemacht.

Für Eigentümer lohnt es sich, dieses Datum genau im Blick zu behalten: Bei einem Verkaufspreis von 500.000 € und einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt der potenzielle Spekulationsgewinn 200.000 €. Bei einem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → von 42 % entspricht das einer Steuerbelastung von 84.000 €, die durch Abwarten bis zum Fristablauf vollständig entfällt.

Marktentwicklung und WertsteigerungSteigerung des Immobilienwerts zwischen Kauf und Verkauf – bildet die Basis der Spekulationssteuer.Weiterlesen → im Kaufjahr

Die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland verlief je nach Kaufjahr sehr unterschiedlich. Käufer aus den Jahren 2010 bis 2018 profitierten von einem der stärksten Immobilienbooms der deutschen Nachkriegsgeschichte. In Ballungsräumen stiegen die Preise um 80 % bis über 150 %.

Wer in diesem Zeitraum kaufte und jetzt verkauft, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Verkauf innerhalb der Frist mit erheblicher Steuerlast — oder Warten auf den steuerfreien Verkauf. Der Rechner auf dieser Seite hilft dabei, das genaue Fristende zu ermitteln und die potenzielle Steuerersparnis zu berechnen.