Für Immobilien, die im Jahr 1968 erworben wurden, gelten klare steuerliche Fristen nach § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →. Ob ein Verkauf bereits steuerfrei möglich ist oder noch SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → anfällt, hängt vom genauen Kaufdatum, der Nutzungsart und dem geplanten Verkaufszeitpunkt ab.
Immobilie aus 1968: Steuerfrei seit über 48 Jahren

Immobilien aus dem KaufjahrDas Jahr des notariellen Kaufvertrags startet die Spekulationsfrist.Weiterlesen → 1968 sind seit dem Jahr 1978 vollständig von der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → nach § 23 EStG befreit. Ein Verkauf im Jahr 2026 ist ohne jede SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → auf den Gewinn möglich.
Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt
Zeitstrahl: Kaufjahr 1968
- 1968: Kaufdatum (Fristbeginn)
- 1978: 10-Jahres-Frist abgelaufen
- 2026: Steuerfrei seit über 48 Jahren
Kein Limit beim Gewinn
Selbst wenn Ihre Immobilie aus 1968 heute das Zehnfache des damaligen Kaufpreises wert ist: Der gesamte Gewinn ist steuerbefreit. § 23 EStG kennt keine Gewinngrenze – wer die Frist abgewartet hat, zahlt nichts.
Typische Situation
Viele Immobilien aus 1968 werden von der zweiten oder dritten Generation gehalten oder vererbt. Für alle gilt: Der Gewinn ist komplett steuerfrei – unabhängig vom aktuellen Wert.
Checkliste für den Verkauf
- Kaufdatum-Nachweis bereithalten (KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen →, Notarurkunde von 1968)
- Energieausweis besorgen (Pflicht)
- Wohnflächenberechnung aktualisieren
- Zwei bis drei Makler zur Bewertung einladen
- Grundbuchstand prüfen (keine belastenden Eintragungen?)
ErbschaftGeerbte Immobilie: Haltefrist läuft ab Kaufdatum des Erblassers, nicht ab dem Erbfall.Weiterlesen → aus dem Jahr 1968
Bei Erbschaft gilt das ursprüngliche Kaufdatum des Erblassers. Wer eine Immobilie erbt, die 1968 gekauft wurde, kann sofort steuerfrei verkaufen – ohne Wartezeit.
Fragen und Antworten
- Was ist mit der Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → für den Käufer? Die zahlt der Käufer – nicht Sie als Verkäufer.
- Muss ich die Spekulationssteuer trotzdem in der Steuererklärung angeben? Nein – da die Frist abgelaufen ist, entsteht kein Eintrag in der Anlage SOTeil der Einkommensteuererklärung für sonstige Einkünfte – hier werden Veräußerungsgewinne eingetragen.Weiterlesen →.
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Nutzen Sie unseren kostenlosen Spekulationsfrist-Rechner, um Ihre persönliche Situation zu prüfen – auch bei Erbschaft, Teilnutzung oder Sonderfällen. Einfach Kaufdatum eingeben, fertig.
Nutzung des steuerfreien Verkaufserlöses
Nach einem steuerfreien Immobilienverkauf stehen Ihnen alle Optionen offen. Besonders beliebt sind:
- Reinvestition in neue Immobilien – kaufen und neue 10-Jahres-Frist starten
- ETF-Depot aufbauen – passives Einkommen durch Dividenden und Kursgewinne
- SchenkungBei einer Schenkung übernimmt der Beschenkte die Haltefrist des Schenkers – die Frist läuft weiter.Weiterlesen → an Kinder – Freibetrag 400.000 € pro Kind alle 10 Jahre
- Altersvorsorge – in Rente, Festgeld oder Lebensversicherung anlegen
Was beim Verkauf sonst anfällt
| Position | Wer zahlt | Typische Höhe |
|---|---|---|
| Spekulationssteuer | Entfällt | 0 € (steuerfrei!) |
| MaklerprovisionKäufer-Maklerprovision ist Kaufnebenkosten → erhöht Anschaffungskosten → senkt Gewinn.Weiterlesen → | 50% Verkäufer | 1,5–3,5% des Kaufpreises |
| Energieausweis | Verkäufer | 50–500 € |
| NotarkostenNotargebühren beim Kauf sind Kaufnebenkosten und erhöhen die steuerliche Anschaffungskostenbasis.Weiterlesen → | Käufer (üblich) | 1–1,5% des Kaufpreises |
| Grunderwerbsteuer | Käufer | 3,5–6,5% des Kaufpreises |
Steuerliche Dokumentation: Was Sie für einen 1968er-Kauf noch brauchen
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →Auch wenn die Spekulationsfrist längst abgelaufen ist, kann das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → das Kaufdatum prüfen — etwa wenn unklar ist, ob andere steuerliche Tatbestände (z.B. gewerblicher Grundstückshandel) vorliegen. Bewahren Sie daher auf:
- Kaufvertrag (Original oder Kopie): Nachweis des exakten Beurkundungsdatums
- Grundbuchauszug: Bestätigt Eigentümerwechsel und Datum
- Kaufpreisnachweis: Kontoauszug oder Treuhänderabrechnung des Notars
- Steuerbescheide der Vermietungsjahre: Relevant für etwaige AfA-Rückfragen
Verkaufen vs. Weiterhalten: Was rechnet sich bei Kaufjahr 1968?
Da die Spekulationsfrist seit 1978 abgelaufen ist, haben Sie alle Freiheiten. Die Entscheidung hängt von folgenden Faktoren ab:
| Option | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|
| Verkaufen (jetzt) | Gewinn steuerfrei, Liquidität, kein Instandhaltungsrisiko | Wertsteigerungspotenzial abgegeben, Reinvestition nötig |
| Weitervermiet. | Laufende Einnahmen, Inflationsschutz | Verwaltungsaufwand, Instandhaltungskosten, Mieterrisiko |
| Schenkung/Erbe | Erbschaftsteuer-Optimierung, Freibetrag 400.000 € | Neue Frist für Beschenkte, Komplexität |
Nutzen Sie den kostenlosen Fristrechner, um Ihr genaues steuerfreies Datum zu bestätigen. Für eine individuelle Verkauf-vs.-Halten-Analyse empfehlen wir einen unabhängigen Finanzberater oder SteuerberaterPflichtempfehlung bei Immobilienverkauf mit Gewinn: Ein Steuerberater spart oft mehr als er kostet.Weiterlesen →.
Was das Kaufjahr steuerlich bedeutet
Das Kaufjahr bestimmt, ab wann die 10-Jahres-Spekulationsfrist endet. Maßgeblich ist dabei nicht das Jahr, sondern das genaue Datum des notariellen Kaufvertrags. Wer beispielsweise am 15. März 2015 kaufte, kann die Immobilie ab dem 16. März 2025 steuerfrei veräußern — vorausgesetzt, keine EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → wurde geltend gemacht.
Für Eigentümer lohnt es sich, dieses Datum genau im Blick zu behalten: Bei einem Verkaufspreis von 500.000 € und einem Kaufpreis von 300.000 € beträgt der potenzielle Spekulationsgewinn 200.000 €. Bei einem persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → von 42 % entspricht das einer Steuerbelastung von 84.000 €, die durch Abwarten bis zum Fristablauf vollständig entfällt.
Marktentwicklung und WertsteigerungSteigerung des Immobilienwerts zwischen Kauf und Verkauf – bildet die Basis der Spekulationssteuer.Weiterlesen → im Kaufjahr
Die Immobilienpreisentwicklung in Deutschland verlief je nach Kaufjahr sehr unterschiedlich. Käufer aus den Jahren 2010 bis 2018 profitierten von einem der stärksten Immobilienbooms der deutschen Nachkriegsgeschichte. In Ballungsräumen stiegen die Preise um 80 % bis über 150 %.
Wer in diesem Zeitraum kaufte und jetzt verkauft, steht vor einer wichtigen Entscheidung: Verkauf innerhalb der Frist mit erheblicher Steuerlast — oder Warten auf den steuerfreien Verkauf. Der Rechner auf dieser Seite hilft dabei, das genaue Fristende zu ermitteln und die potenzielle Steuerersparnis zu berechnen.