Wer eine Immobilie verkaufen möchte, stößt unweigerlich auf § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — die gesetzliche Grundlage der Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen →. In diesem Beitrag erfahren Sie alles zu Spekulationsfrist beim MehrfamilienhausJe Wohneinheit gelten die normalen Spekulationsfristen separat.Weiterlesen →: wann die Frist abläuft, welche Ausnahmen gelten und was Sie steuerlich beachten müssen.

Spekulationsfrist beim Mehrfamilienhaus

Ein Mehrfamilienhaus (MFH) ist eine Immobilie mit mindestens drei Wohneinheiten, die in der Regel vermietet werden. Für die Spekulationsfrist gilt: Da die meisten MFH ausschließlich vermietet sind, greift die 10-Jahres-Frist nach § 23 EStG in der Regel vollständig.

Mehr zu den 4 legalen Wegen für steuerfreien Immobilienverkauf lesen: Immobilien steuerfrei verkaufen — 4 Wege erklärt

Die 3-Jahres-Ausnahme für EigennutzungSelbstbewohnen der Immobilie. Bei Nutzung im Verkaufsjahr + 2 Vorjahren: Befreiung von der Spekulationssteuer.Weiterlesen → gilt beim MFH nur anteilig — und zwar für den selbst bewohnten Teil.

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Eigennutzung bei einem MFH: Was gilt?

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Wohnen Sie selbst in einer von z.B. vier Wohnungen Ihres MFH und vermieten die anderen drei, müssen Sie beim Verkauf vor Ablauf von 10 Jahren differenzieren:

  • Die eigene Wohnung (25% des Gebäudes): steuerfrei nach 3 Jahren Eigennutzung
  • Die vermieteten Wohnungen (75%): steuerpflichtig bis 10 Jahre nach Kauf

Die Aufteilung erfolgt nach Wohnflächen-Verhältnis, nicht nach Anzahl der Einheiten.

Rechenbeispiel MFH-Verkauf

Kaufpreis: 600.000 € (2018), Verkauf: 900.000 € (2024, nach 6 Jahren). Gewinn: 300.000 €.

Sie haben 1 von 4 gleichgroßen Wohnungen selbst bewohnt (25%).

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Besonderheit: MFH und gewerblicher Grundstückshandel

Wer innerhalb von 5 Jahren mehr als 3 Immobilien kauft und verkauft, gilt als gewerblicher Grundstückshändler. Das gilt auch für MFH — und hat massive steuerliche Konsequenzen:

  • Gewinne unterliegen Gewerbesteuer zusätzlich zur Einkommensteuer
  • Die 10-Jahres-Spekulationsfrist entfällt — alle Gewinne sind steuerpflichtig
  • Verluste sind dagegen unbeschränkt mit gewerblichen Einkünften verrechenbar

Die 3-Objekt-Grenze ist eine der wichtigsten Steuerfallen beim Immobilieninvestment.

AfA-Rückfluss beim MFH-Verkauf

Wenn Sie ein vermietetes MFH jahrelang abgeschrieben haben (AfAAbschreibung für Abnutzung: 2 % (Altbau) oder 3 % (Neubau) p. a. Mindert die steuerliche Basis beim Verkauf.Weiterlesen → 2% pro Jahr) und es dann steuerpflichtig verkaufen, erhöht die Summe der Abschreibungen den steuerlichen Gewinn. Das nennt sich AfA-Rückfluss oder Abschreibungsrücknahme.

Beispiel: 10 Jahre × 2% × 400.000 € Gebäudeanteil = 80.000 € wurden abgeschrieben. Beim Verkauf sind diese 80.000 € im Gewinn enthalten — und steuerpflichtig.

Tipps für MFH-Investoren

Checkliste vor dem Immobilienverkauf

Bevor Sie Ihre Immobilie verkaufen, sollten Sie diese Punkte abgearbeitet haben: