Wer die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → berechnet, sollte alle abzugsfähigen Kosten kennen — denn sie reduzieren den steuerpflichtigen Gewinn erheblich. Der Gesetzgeber erlaubt großzügige Abzüge: sowohl beim Kauf als auch während der Haltedauer und beim Verkauf.

Kosten beim Kauf (Anschaffungsnebenkosten)
- Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen →: 3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland — einer der größten Posten
- NotarkostenNotargebühren beim Kauf sind Kaufnebenkosten und erhöhen die steuerliche Anschaffungskostenbasis.Weiterlesen →: Für KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → und Grundbucheintragung, meist 1–1,5 % des Kaufpreises
- Maklercourtage beim Kauf: Bis zu 3,57 % inkl. MwSt.
- Grundbuchgebühren
- Bereitstellungszinsen: Zinsen für Kredit-Bereitstellung vor dem Kauf
Kosten während der Haltedauer
Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:
Jetzt kostenlos berechnen →- Wertsteigernde Renovierungen: Badsanierung, neue Heizung, Dachsanierung, Fassadendämmung — sofern nicht bereits als WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen → bei der Einkommensteuer geltend gemacht
- Schuldzinsen für Sanierungskredite: Soweit nicht bereits abgezogen
- Aufwendungen für Wertgutachten oder Sachverständige
Kosten beim Verkauf
- Maklercourtage beim Verkauf: Meist 3,57 % inkl. MwSt.
- Notarkosten für den Kaufvertrag
- Kosten für Inserate und Vermarktung
- Vorfälligkeitsentschädigung: Wenn ein Kredit für den Verkauf abgelöst werden muss
- Kosten für Wertgutachten, Energieausweis, Grundrisse
Was nicht abzugsfähig ist
Laufende Betriebskosten (Grundsteuer, Versicherung, Hausgeld) die bereits steuerlich geltend gemacht wurden, sind nicht nochmals abzugsfähig. Instandhaltungsaufwendungen die als Erhaltungsaufwand bei der Einkommensteuer abgezogen wurden, ebenfalls nicht.
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