Das FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → erfährt vom Immobilienverkauf automatisch — der Notar ist gesetzlich verpflichtet, jeden beurkundeten KaufvertragNotarieller Kaufvertrag ist der offizielle Friststart – nicht der Übergabetermin oder Grundbucheintrag.Weiterlesen → dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln. Kein Immobilienverkauf in Deutschland bleibt dem Finanzamt verborgen.

Finanzamt Immobilienverkauf Meldung Notar automatisch
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → Immobilien § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — Steuer beim Verkauf

Die gesetzliche Meldepflicht des Notars

Nach § 18 Abs. 1 GrEStG muss der Notar dem Finanzamt für Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → innerhalb von zwei Wochen nach Beurkundung eine Kopie des Kaufvertrags übermitteln. Darin stehen Kaufpreis, Datum, Käufer und Verkäufer sowie die genaue Adresse der Immobilie.

Welche Behörden bekommen die Information?

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

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  • Finanzamt für Grunderwerbsteuer: Direkt vom Notar, innerhalb von 2 Wochen
  • Einkommensteuer-Finanzamt: Abgleich der Daten — prüft ob Spekulationssteuerpflicht besteht
  • Grundbuchamt: Ebenfalls informiert, trägt neuen Eigentümer ein

Was prüft das Finanzamt nach dem Verkauf?

Das Einkommensteuer-Finanzamt prüft auf Basis der Notarmeldung:

Was passiert wenn man den Verkauf nicht angibt?

Das Finanzamt wartet zunächst auf die Steuererklärung. Kommt keine Angabe zum Immobilienverkauf, obwohl eine SteuerpflichtPrivatverkäufe innerhalb der Haltefrist sind steuerpflichtig, wenn der Gewinn über der 600-€-Freigrenze liegt.Weiterlesen → erkennbar ist, können Rückfragen oder ein Schätzungsbescheid folgen. Im schlimmsten Fall droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung.

Muss man steuerfreie Verkäufe auch angeben?

Steuerfreie Verkäufe (nach 10 Jahren oder durch Eigennutzung) müssen nicht zwingend in der Steuererklärung eingetragen werden — es empfiehlt sich aber eine kurze Erläuterung um Rückfragen zu vermeiden.

Fristberechnung: Spekulationsfrist-Rechner. Mehr zu Kosten: Was bekommt das Finanzamt?