Die SpekulationssteuerUmgangssprachlich: Einkommensteuer auf Gewinne aus privatem Immobilienverkauf innerhalb der Haltefrist.Weiterlesen → berechnen Sie in drei Schritten: Zuerst den Gewinn ermitteln (Verkaufserlös minus Kaufpreis minus alle Kosten), dann den persönlichen SteuersatzSpekulationsgewinn wird mit persönlichem Einkommensteuersatz (bis 45 %) besteuert.Weiterlesen → bestimmen, dann multiplizieren. Klingt simpel — aber die korrekte Ermittlung aller abzugsfähigen Kosten kann die Steuerlast erheblich senken.

Spekulationssteuer berechnen Formel Beispiel
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → und Steuer beim Immobilienverkauf — § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen →

Die Formel

Spekulationssteuer = (Verkaufserlös − AnschaffungskostenKaufpreis + Nebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) = steuerliche Basis.Weiterlesen →WerbungskostenVerkaufsnebenkosten (Makler, Inserate, Renovierungen) mindern den steuerpflichtigen Gewinn.Weiterlesen →) × Einkommensteuersatz

Vollständiges Rechenbeispiel

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

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Ausgangssituation: Kauf 2020 für 280.000 Euro, Verkauf 2024 für 420.000 Euro.

Bei einem Einkommensteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerschuld von ca. 33.415 Euro — nicht 58.800 Euro wie man ohne Werbungskosten hätte. Die Abzüge sparen hier fast 25.000 Euro Steuern.

Schritt 1: Anschaffungskosten korrekt erfassen

Neben dem Kaufpreis gehören dazu: Grunderwerbsteuer, Notarkosten, Grundbuchgebühren, Maklerprovision beim Kauf, Bereitstellungszinsen, Fahrtkosten zum Notar.

Schritt 2: Werbungskosten maximieren

Abzugsfähig sind alle Kosten die durch den Besitz und Verkauf entstanden sind: Renovierungen, Reparaturen mit WertsteigerungSteigerung des Immobilienwerts zwischen Kauf und Verkauf – bildet die Basis der Spekulationssteuer.Weiterlesen →, Maklerprovision beim Verkauf, Rechts- und Beratungskosten, Inserate.

Schritt 3: Steuersatz bestimmen

Ihr Einkommensteuersatz hängt vom Gesamteinkommen im Verkaufsjahr ab. Planen Sie den Verkauf in einem Jahr mit niedrigem Einkommen (z.B. nach Renteneintritt), lässt sich die Steuerlast reduzieren.

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