Ja, der Notar meldet jeden Immobilienverkauf automatisch dem FinanzamtGewinne aus privatem Immobilienverkauf in Anlage SO der Einkommensteuererklärung melden.Weiterlesen → — das ist gesetzlich vorgeschrieben. Innerhalb von zwei Wochen nach der Beurkundung übermittelt der Notar eine Abschrift des Kaufvertrags an das für die Grunderwerbsteuer3,5–6,5 % des Kaufpreises je nach Bundesland. Erhöht die Anschaffungskosten und senkt den Gewinn.Weiterlesen → zuständige Finanzamt.

Notar meldet Finanzamt Immobilienverkauf automatisch
Spekulationsfrist10-Jahres-Haltefrist für vermietete Immobilien, 3 Kalenderjahre bei Eigennutzung (§ 23 EStG). Danach steuerfrei verkaufen.Weiterlesen → Immobilien § 23 EStGEinkommensteuergesetz-Paragraph über private Veräußerungsgeschäfte. Regelt Steuerpflicht beim Immobilienverkauf.Weiterlesen → — Steuer beim Verkauf

Die gesetzliche Pflicht: § 18 GrEStG

§ 18 Grunderwerbsteuergesetz verpflichtet Notare zur Übermittlung einer Abschrift jedes Kaufvertrags an das Finanzamt — spätestens zwei Wochen nach Beurkundung. Das gilt für alle Grundstücksgeschäfte in Deutschland, ohne Ausnahme.

Was der Notar meldet

Ihre persönliche Spekulationsfrist berechnen:

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  • Vollständige Abschrift des Kaufvertrags mit Kaufpreis
  • Datum der Beurkundung
  • Namen und Anschriften von Käufer und Verkäufer
  • Genaue Adresse und Größe der Immobilie
  • Hinweise auf Sondervereinbarungen (z.B. mitverkauftes Inventar)

Was das Einkommensteuer-Finanzamt damit macht

Das Grunderwerbsteuer-Finanzamt leitet relevante Daten weiter. Das Einkommensteuer-Finanzamt des Verkäufers prüft dann ob eine Spekulationssteuerpflicht besteht — basierend auf dem Kaufdatum (aus früheren Unterlagen oder einer Selbstauskunft) und dem aktuellen Verkaufsdatum.

Kann man den Verkauf trotzdem verschweigen?

Technisch nicht. Selbst wenn man die Angabe in der Steuererklärung weglässt, hat das Finanzamt die Information durch den Notar. Das Nichteintragen eines steuerpflichtigen Verkaufsgewinns gilt als Steuerhinterziehung.

Steuerberechnung: Rechner. Frist prüfen: Spekulationsfrist-Rechner.