Schutz bei Streit mit Finanzamt, Mietern oder Erbschaftsfragen. Kostenlos, unabhängig, sofort online.
Wer eine Immobilie besitzt, ist häufig mit Rechtsfragen konfrontiert: Streit mit Mietern über Nebenkostenabrechnung, Schäden oder Mietrückstände, Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt über die Steuerpflicht bei Immobilienverkäufen, oder Erbschaftsstreitigkeiten nach dem Tod eines Miteigentümers. All das kann schnell fünfstellige Anwalts- und Gerichtskosten verursachen.
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt diese Kosten bis zur vereinbarten Deckungssumme. Für Immobilieneigentümer ist der Bereich Vermieter-Rechtsschutz besonders relevant.
Gerade bei komplexen Fällen — etwa bei geerbten Immobilien, Eigennutzungsnachweis oder der Frage, ob der Kaufzeitpunkt korrekt berechnet wurde — kann das Finanzamt zu einer anderen Einschätzung kommen als der Steuerpflichtige. Ein Einspruch und ggf. ein Klageverfahren beim Finanzgericht sind dann die einzigen Wege, zu einem fairen Ergebnis zu kommen.
Ein Steuer-Rechtsschutz übernimmt die Kosten für Steuerberater und Anwalt in solchen Fällen. Nicht alle Policen decken Steuerstreit ab — achten Sie beim Vergleich gezielt darauf.
Nur, wenn der Steuer-Rechtsschutz explizit eingeschlossen ist. Viele Standardpolicen schließen Steuerstreit aus. Prüfen Sie die Bedingungen genau oder wählen Sie gezielt eine Police mit Steuer-Modul.
Ein spezieller Baustein für Eigentümer vermieteter Immobilien. Er deckt Streitigkeiten mit Mietern — z. B. Mietrückstände, Kündigung, Nebenkostenabrechnungen, Wohnungsrückgabe.
Ja, in der Regel 3 Monate Wartezeit nach Vertragsabschluss. Für Fälle, die in dieser Zeit entstehen, besteht kein Versicherungsschutz. Schließen Sie daher nicht ab, wenn Sie bereits einen konkreten Streitfall vor Augen haben.
Zwischen 150 und 600 Euro jährlich, abhängig von den eingeschlossenen Bereichen, der Deckungssumme und dem Selbstbehalt. Ein Vergleich lohnt sich — die Preisspanne zwischen teuersten und günstigsten Anbietern ist erheblich.
Ja, ein Selbstbehalt (z. B. 150–500 Euro je Rechtsfall) senkt die Jahresprämie deutlich. Für größere Streitigkeiten — was bei Immobilien der Regelfall ist — ist ein Selbstbehalt meist verkraftbar.